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EU verlängert Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen
Zurzeit betreffen die Maßnahmen 67 Personen und 20 Organisationen.
12.12.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU verlängert die bestehenden Maßnahmen um drei weitere Jahre, bis zum 8. Dezember 2026. Die Sanktionen betreffen Personen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern weltweit verantwortlich sind, darunter China, Nordkorea, Libyen, Russland, Südsudan und Eritrea.
Die Sanktionen umfassen ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Zudem ist es Personen und Einrichtungen verboten, den betroffenen Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.
Zum Hintergrund
Die EU führte das Sanktionsregime im Dezember 2020 ein und schuf damit einen Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Einzelpersonen, Organisationen sowie staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich oder an ihnen beteiligt sind. Die Maßnahmen können, unabhängig davon, wo sie stattgefunden haben, verhängt werden.
Quellen:
- Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 4. Dezember 2023;
- Beschluss (GASP) 2023/2721; ABl. L vom 5. Dezember 2023.