EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle
EU weitet Sanktionen gegenüber Belarus aus
Die neuen Maßnahmen engen den Handel mit Belarus weiter ein.
18.07.2024
Von Dr. Achim Kampf | Bonn
Die EU weitet die Sanktionen gegen Belarus mit der Verordnung (EU) 2024/1865 aus. So sind Unternehmen nunmehr verpflichtet, entsprechend zu der "No Russia Klausel“ in ihren Exportverträgen bezüglich der Lieferung sensitiver Güter eine "No Belarus Klausel“ aufzunehmen.
Darüber hinaus weitet die Verordnung Export- und Importverbote aus, statuiert ein Verbot von Transitlieferungen über belarussisches Territorium für sensible Güter, das Verbot einer Reihe von Dienstleistungen für belarussische Offizielle sowie Transit-Sanktionen für belarussische Transportgesellschaften. Die Änderungen erfolgen als Reaktion auf die belarussische Unterstützung für Russlands Krieg gegen die Ukraine. Einzelheiten hierzu sind der Verordnung (EU) 2024/1865 zu entnehmen.
Bereits 2023 gab es eine Verschärfung
Bereits im August 2023 hatte die EU mit Verordnung (EU) 2023/1594 vom 3. August 2023 die in der Verordnung (EU) 756/2006 verankerten Sanktionen gegen Belarus verschärft. Als Ausweitung der Sanktionen fand eine Angleichung der Sanktionen gegenüber Belarus mit den Sanktionen gegenüber Russland statt.
Die Maßnahmen umfassen Ausfuhrverbote für
- Schusswaffen und Munition,
- Güter und Technologien, die für den Einsatz in der Luftfahrt und in der Raumfahrtindustrie geeignet sind,
- Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung, Fotoapparate und optische Komponenten,
- Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 hatte die EU restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen und diese nach der russischen Invasion in der Ukraine ausgeweitet. Details finden Sie in unserem Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2024/1865; ABl. L vom 5. Juli 2024.
- Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1592 (Listen der betroffenen Personen und Organisationen); ABl. L 195I vom 5. August 2023, S. 31;
- Beschluss (GASP) 2023/1601 (Handelsbeschränkende Maßnahmen); ABl. L 196 vom 4. August 2023, S. 27;
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 3. August 2023.