Zollbericht Schweiz Exportkontrolle
Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland
Die Schweiz setzt auch das 15. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
30.12.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland sowie Belarus aktualisiert und übernimmt damit weitgehend das 15. Sanktionspaket der EU vom 16. Dezember 2024. Die Schweizer Maßnahmen sind am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Maßnahmen umfassen die Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen. Die Schweiz hat weitere 54 natürliche Personen und 30 Unternehmen und Organisationen neu aufgenommen. Bezüglich Belarus unterliegen zusätzliche 26 natürliche Personen sowie zwei Organisationen den Sanktionen.
Sanktionen im Warenverkehr
Die aktuelle Ausweitung betrifft Rüstungsunternehmen und Schifffahrtsunternehmen, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse transportieren. 52 Schiffe werden einem umfassenden Dienstleistungsverbot unterstellt. Sie sind Teil von Russlands sogenannter Schattenflotte.
Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:
- Einfuhrverbot für russische Diamanten sowie Güter, die dem russischen Staat erhebliche Einnahmen bringen, beispielsweise Roheisen oder flüssiges Propangas;
- Ausfuhrverbot für verschiedene Güter zur Stärkung der Industrie, beispielsweise Chemikalien, Lithiumbatterien, Motoren und Komponenten für Drohnen sowie bestimmte Maschinen und Maschinenteile;
- Einfuhrverbot für Gold und Golderzeugnisse aus Russland. Dienstleistungen, die mit diesen Gütern im Zusammenhang stehen, sind ebenfalls nicht erlaubt;
- Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland;
- Ausfuhrverbote von Waren für den Energiesektor sowie damit verbundene Dienstleistungen;
- Ausfuhrverbot für Luxusgüter und Güter zur maritimen Navigation nach Russland;
- Ausfuhrverbote von Dual-Use-Gütern und militärischen Gütern, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination;
- Ausfuhrverbote für Kerosin und weitere Güter, die für die russische Industrie wichtig sind, wie zum Beispiel bestimmte Chemikalien;
- Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen;
- Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus oder mit Ursprung in Russland;
- Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnischen Gegenständen und Schießpulver aus Russland und der Ukraine;
- Einfuhrverbot von Kohle sowie weiteren Güter, die für Russland eine wichtige Einkommensquelle darstellen. Dazu gehören beispielsweise Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka;
- Einfuhrverbot für weitere Güter, die für Russland wirtschaftlich bedeutend sind.
Zum Hintergrund
Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Daneben gibt es Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.
Quellen und weiterführende Informationen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine Übersicht über alle Änderungen und Aktualisierungen sowie eine konsolidierte Fassung der Verordnung und aller Anhänge zur Verfügung:
- Pressemitteilung vom 23. Dezember 2024
- Übersicht der Maßnahmen
- Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine