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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Duschwanne

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2022/788 der Kommission vom 16. Mai 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 141 vom 20. Mai 2022, S. 7.  

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Dusche in Form einer flachen Wanne, bestehend aus einer Mischung aus Mineralien und Kunststoff mit einer weißen Kunststoffbeschichtung. Die Ware setzt sich gewichtsmäßig folgendermaßen zusammen:

  • 65 % Calciumcarbonat;
  • 28 % Polyesterharz;
  • 5 % Siliciumdioxid;
  • 2 % Polyester-"Gelcoat“ (Außenfläche).

Die mineralischen Bestandteile (Calciumcarbonat und Siliciumdioxid) bestehen aus Marmorsplitt, Quarz oder fein zerkleinertem Granit.

Bei der Herstellung wird zunächst der mineralische Bestandteil mit Kunststoff (Polyesterharz) gemischt. Diese Mischung wird dann in eine Form gegossen, die mit dem Polyester-„Gelcoat“ ausgekleidet ist. Das Polyesterharz wird schließlich ausgehärtet.“

Der Kunststoff stellt den wichtigsten Bestandteil in Bezug auf die Verwendung der Ware dar. Die enthaltenen Mineralien dienen als Füllstoff. Die Ware ist daher als „Dusche aus Kunststoff“ unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 3922 10 00

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