EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Mangandioxide mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
14.03.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Februar 2023 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nachdem sie im Oktober 2023 zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen einführte, führt sie nun endgültige Maßnahmen ein. Die Antidumpingzollsätze unterscheiden sich geringfügig.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um elektrolytische Mangandioxide (das heißt Mangandioxide, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden) mit Ursprung in China, die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 0 010).
Antidumpingzölle
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent | TARIC-Zusatzcode |
Xiangtan Electrochemical Scientific Ltd Jingxi Xiangtan electrochemical scientific ltd. | 8,6 | 899N |
Guangxi Guiliu New Material Co., Ltd Guangxi Xiatian Manganese Mine Co. LTD | 0 | 899O |
Guangxi Daxin Huiyuan New Energy Technology Co., Ltd | 17,1 | 899P |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 10,1 |
|
Alle übrigen Unternehmen | 35 | C999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze
Die Anwendung des unternehmensspezifischen Zollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind." Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 35 Prozent Anwendung.
Die Sicherheitsleistung wird einbehalten
Die vorläufigen Antidumpingzölle galten seit Oktober 2023. Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Diese Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/844 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; ABl. L vom 14. März 2024.
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Mangandioxide mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 57 vom 16. Februar 2023, S. 11;
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2120 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren elektrolytischer Mangandioxide mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 13. Oktober 2023.