EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle
Neue EU-Verordnung für restriktive Maßnahmen gegenüber Russland
Die Maßnahmen richten sich gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
19.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die neue EU-Verordnung 2024/1485 zielt auf Personen und Organisationen ab, die für schwere schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind. Die Einführung der neuen Regelungen geht einher mit der Aufnahme von 19 Personen und einer Organisationen auf die Sanktionsliste.
Die restriktiven Maßnahmen umfassen Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression oder Überwachung verwendet werden kann. Zudem friert die EU Vermögenswerte der gelisteten Personen ein und erlässt ein Ein- und Durchreiseverbot.
Quellen:
- Pressemitteilung des Rats vom 27. Mai 2024;
- Verordnung (EU) 2024/1485; Abl. L vom 27. Mai 2024;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1488; ABl. L vom 27. Mai 2024.