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EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle

Neue EU-Verordnung für restriktive Maßnahmen gegenüber Russland

Die Maßnahmen richten sich gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.  

Von Stefanie Eich | Bonn

Die neue EU-Verordnung 2024/1485 zielt auf Personen und Organisationen ab, die für schwere schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind. Die Einführung der neuen Regelungen geht einher mit der Aufnahme von 19 Personen und einer Organisationen auf die Sanktionsliste. 

Die restriktiven Maßnahmen umfassen Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression  oder Überwachung verwendet werden kann. Zudem friert die EU Vermögenswerte der gelisteten Personen ein und erlässt ein Ein- und Durchreiseverbot. 

Quellen: 

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