Recht kompakt | Frankreich | Geistiges Eigentum
Frankreich: Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgrundlage für Patente, Warenzeichen sowie Muster und Modelle ist das Gesetz über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle).
16.02.2023
Von Nadine Bauer, Katrin Grünewald, Dr. Achim Kampf | Bonn
Die Anmeldung von Patenten (brevets), Warenzeichen (marques) sowie Mustern und Modellen (dessins et modèles) ist in französischer Sprache an die nationale Behörde für Geistiges Eigentum (Institut national de la propriété industrielle – INPI) zu richten, Art. R512-1 ff., R612-1 ff. und R712-1 ff. Code de la propriété intellectuelle.
Die Laufzeiten betragen:
- für Patente 20 Jahre, Art. L611-2 Code de la propriété intellectuelle
- für Warenzeichen zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), Art. L712-1 Code de la propriété intellectuelle
- für Muster und Modelle fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), Art. L513-1 Code de la propriété intellectuelle.
Informationen zu den Gebühren finden sich für Patente, Marken und Designs auf der Webseite von INPI (auf Französisch).
Internationale Übereinkommen
Frankreich ist seit 18.10.1974 unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) auf der Grundlage des Stockholmer Abkommens vom 14.7.1967; seit 12.8.1975 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.3.1883 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967; seit 7.10.1975 des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1971; seit 25.2.1978 des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19.6.1970; des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ); seit 12.8.1975 des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken vom 14.4.1891 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967.