Rechtsmeldung Gabun Verfassungsrecht
Neue Verfassung in Gabun
In Gabun wurde über eine neue Verfassung abgestimmt. Insbesondere das Präsidentenamt und das parlamentarische System wurden dadurch reformiert.
02.01.2025
Von Katrin Grünewald | Bonn
Im November 2024 hat die gabunische Bevölkerung in einem Referendum einer neuen Verfassung zugestimmt. Die neue Verfassung enthält 173 Artikel. Sie sieht eine Amtszeit des Präsidenten von sieben Jahren vor. Gemäß der alten Verfassung betrug die Amtszeit fünf Jahre. Allerdings kann der Präsident nur noch einmal wiedergewählt werden, während er früher unbegrenzt wiedergewählt werden konnte.
Neu geregelt sind außerdem die Voraussetzungen, die ein:e Präsident:in erfüllen muss. Er oder sie muss unter anderem in Gabun geboren sein und mindestens einen Elternteil mit gabunischer Staatsangehörigkeit haben. Die Person muss zwischen 35 und 70 Jahre alt und mit einem gabunischen Staatsangehörigen beziehungsweise einer gabunischen Staatsangehörigen mit mindestens einem Elternteil mit gabunischer Staatsangehörigkeit verheiratet sein. Darüber hinaus muss er oder sie vor der Wahl mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung in Gabun wohnhaft gewesen sein und jedenfalls eine nationale Sprache beherrschen.
Durch die neue Verfassung wird darüber hinaus das parlamentarische System in ein präsidentielles umgebaut. Das bedeutet, dass das Amt des Premierministers abgeschafft und der Präsident die alleinige Exekutivgewalt ausüben wird. Letzterer soll durch zwei Vizepräsidenten unterstützt werden, von denen einer die Regierungsarbeit koordiniert.
Die neue Verfassung legt außerdem französisch als Arbeitssprache fest.
Zum Thema: