Rechtsmeldung Georgien Gewerblicher Rechtsschutz
Zugang zum Patentschutz in Georgien wird erleichtert
Das Validierungsabkommen zwischen Georgien und dem Europäischen Patentamt (EPA) ist am 15. Januar 2024 in Kraft getreten.
16.02.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Europäischen Erfinder:innen und Unternehmen ermöglicht das Abkommen einen einfachen und kostengünstigen Weg zur Erlangung von Patenschutz in Georgien. Europäische Patentanmeldungen (direkte oder Euro-PCT-Anmeldungen) und nationale Patente können durch einen entsprechenden Antrag im Abkommensstaat validiert werden. Konkret bedeutet dies, dass eine Anmeldung in Georgien nicht mehr vorgenommen werden muss, um nationalen Patenschutz zu erreichen. Patente, die im Rahmen des Abkommens validiert werden, haben die gleiche Wirkung und unterliegen dem gleichen Schutz wie die vom EPA für die EPÜ-Vertragsstaaten erteilten Patente.
Im Hinblick auf den Status Georgiens als EU-Bewerberland ist das Inkrafttreten des Abkommens ein wichtiger Schritt zu einer weiteren Integration der nationalen Wirtschaft in den europäischen Markt. Darüber hinaus wird es das Patentanmeldeverfahren vereinfachen und den Schutz des gewerblichen Eigentums in Georgien verbessern.
Das EPA stellt weitere Informationen zum Antrag auf Validierung und zum Abkommen zur Verfügung. Informationen zu nationalen Rechtsvorschriften und Anmeldung können bei dem nationalen Zentrum für geistiges Eigentum (SAKPATENTI) abgerufen werden.
Zum Thema:
- GTAI-Linkübersicht Gesetze in Georgien
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Georgien: Gründen und Investieren
- GTAI-Publikation Wirtschaftsdaten kompakt - Georgien