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Rechtsmeldung | Schweden | Patentrecht

Neues schwedisches Patentgesetz ab 2025

Schweden hat das bisher geltende Patentgesetz aus dem Jahre 1967 reformiert. Die neue Fassung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Von Nadine Bauer | Bonn

Das ab dem kommenden Jahr geltende Patentrecht (Patentlag (2024:945)) strebt eine stärkere Anpassung an internationale Abkommen an und soll die Patentanmeldung erleichtern. Insbesondere findet eine Annäherung an das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) statt. Zudem enthält das neue Patentgesetz wichtige Anpassungen sprachlicher und redaktioneller Natur: Die Einführung von Definitionen und nummerierten Kapiteln soll das Gesetz zugänglicher und leichter anwendbar machen. 

Patentanmeldungen, die zum Jahreswechsel anhängig sind, werden bis zum Abschluss des Verfahrens nach dem Patentgesetz von 1967 (Patentlag (1967:837)) bearbeitet. Neu ist, dass die für Patentanmeldung zuständige Behörde (Patent- och Registreringsverket - PRV) erst mit der Bearbeitung von Patentanmeldungen beginnen wird, wenn die Anmeldegebühr bezahlt ist (Kapitel 4 § 15). Anmeldungen können in schwedischer oder englischer Sprache erfolgen (Kapitel 4 § 7).

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