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Südafrika: Insolvenzrecht

Das südafrikanische Insolvenzrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Finanziell angeschlagenen, aber solventen Unternehmen steht auch ein Restrukturierungsverfahren zur Verfügung.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das südafrikanische Insolvenzrecht ist im Companies Act 71 of 2008 sowie im Insolvency Act 24 of 1936 geregelt. Solvente, aber in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen können nach dem Companies Act 71 of 2008 restrukturiert und saniert werden. Zahlungsunfähige Unternehmen hingegen werden nach dem Insolvency Act 24 of 1936 und dem Companies Act 61 of 1973 liquidiert.

Zuständig für Insolvenzverfahren sind in Südafrika die Rechtspfleger (master) der High Courts am Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens.

Insolvenzverfahren

Die Gesellschafter oder Gläubiger eines zahlungsunfähigen Unternehmens können mittels eines gesetzlich qualifizierten Eröffnungsbeschlusses (special resolution) ein freiwilliges Insolvenzverfahren beginnen. Außerdem kann das Insolvenzverfahren in Südafrika mit einem Eröffnungsantrag beim zuständigen Gericht, begleitet von einer eidesstattlichen Erklärung (affidavit) beginnen. In der Regel wird ein solcher Antrag von einem Gläubiger eingereicht, aber auch das Unternehmen selber, seine Mitglieder und der Rechtspfleger des zuständigen Gerichts sind dazu befugt.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlieren die Geschäftsführer ihre Befugnisse, das Vermögen der Gesellschaft steht unter der Verwaltung des Gerichts und die Geschäfte bedürfen einer Genehmigung des Gerichts. Bereits laufende zivilrechtliche Verfahren werden ausgesetzt, bis ein Liquidator ernannt wurde.

Im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen mindestens zwei Gläubigerversammlungen stattfinden. Darin werden die von den Geschäftsführern (directors) erstellte Vermögensübersicht sowie mögliche Forderungen geprüft und einer oder mehrere Liquidatoren vorgeschlagen. Ein Liquidator muss seinen Wohnsitz in Südafrika haben und es darf kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegen. Die Ernennung wird sowohl im Handelsregister als auch im Gesetzblatt eingetragen beziehungsweise verkündet. Aufgabe des Liquidators ist es, die Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen, die Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen.

Restrukturierungsverfahren

Für solvente, aber finanziell angeschlagene Unternehmen sieht das Gesetz ein Restrukturierungsverfahren vor, in Südafrika business rescue genannt. Dieses kann durch den Unternehmensvorstand oder ein Gericht auf Antrag eines Betroffenen (affected person) eingeleitet werden. Nach Eröffnung des Verfahrens wird ein Restrukturierungsexperte (business rescue practitioner) ernannt, der die Verwaltung des Unternehmens übernimmt. Er ist darüber hinaus zuständig für die Entwicklung und Umsetzung des Restrukturierungsplanes. Während eines Restrukturierungsverfahrens dürfen keine Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder fortgeführt werden.

Ein Restrukturierungsverfahren endet, wenn das Gericht den Eröffnungsbeschluss aufhebt oder in ein Liquidationsverfahren überleitet. Außerdem ist das Verfahren beendet, wenn der Restrukturierungsexperte die Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) über die Beendigung des Verfahrens informiert, der Restrukturierungsplan ohne Verlängerungsantrag abgelehnt wird oder der Restrukturierungsexperte die CIPC über die substantielle Umsetzung des Restrukturierungsplanes informiert.

Möglichkeiten bei Insolvenz südafrikanischer Geschäftspartner

In Südafrika gibt es kein Insolvenzregister. Womöglich bietet eine Anfrage bei der CIPC die Möglichkeit, herauszufinden, ob sich ein konkretes Unternehmen in der Abwicklung befindet.

Wer bereits Gläubiger eines insolventen Unternehmens ist, kann seine Forderung wie jeder andere Gläubiger anmelden. Forderungen sind vor einer der beiden Gläubigerversammlungen anzumelden und zu beweisen. Auch Eigentumsvorbehalte sind innerhalb der Fristen für Insolvenzverfahren anzumelden. 

In Südafrika werden die Gläubiger nach einer gesetzlich festgelegten Hierarchie befriedigt. Zunächst werden die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen. Vorrangig werden anschließend die sogenannten secured creditors befriedigt, also die Gläubiger mit einer Sicherheit, beispielsweise Hypothek, Eigentumsvorbehalt oder Pfandrecht. Als nächstes werden die sogenannten preferent creditors befriedigt. Dazu gehören ausstehende Gehälter von Arbeitnehmern oder Steuern und Sozialabgaben. Die dann noch übrigbleibende Insolvenzmasse wird an die weiteren Gläubiger (concurrent creditors) anteilig entsprechend ihrer Forderungshöhe verteilt.

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