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Special | Griechenland | Klimaschutzatlas

Klimaschutz-Atlas

Klimagesetze: Bestimmungen im Dienst des Klimas

Neue Gesetze und Strategien definieren die Ziele und den Weg zu geringeren Emissionen und Umweltschutz.

Von Michaela Balis | Athen

Das griechische Parlament verabschiedete im Mai 2022 das erste Klimagesetz 4936/2022 (FEK A´ 105, 27.05.2022). Es definiert die nationalen Klimaziele bis 2050 und setzt Maßnahmen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen beispielsweise in der Strom- und Wärmeerzeugung, im Transport und in der Industrie fest. Im Januar 2023 wurde der Nationale Energie- und Klimaplan aktualisiert. Es gilt weiterhin die "Langfristige Strategie bis 2050".

Für die Erreichung der Klimaziele und die Förderung des grünen Übergangs stehen großzügige Fördermittel zur Verfügung, beispielsweise über das Investitionsförderungsgesetz, das Gesetz für strategische Investitionen, den EU-Aufbaufonds und die EU-Partnerschaftsvereinbarung 2021 bis 2027. Das griechische Umwelt- und Energieministerium startete am 24. August 2020 eine Initiative (Gesetzesblatt FEK 3323 Β/7.8.2020) für die Förderung der Elektromobilität. Diese basiert auf dem Nationalen Plan für Elektromobilität.

Gesetze sollen Investitionen in erneuerbare Energien einfacher gestalten

Mit dem Gesetz 4951/2022 vereinfachte das Umwelt- und Energieministerium das Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Somit müssen sich Investoren nur noch 14 Monate anstatt 5 Jahre gedulden. Das vorherige Gesetz für die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens von erneuerbaren Energien stammt aus dem Jahr 2020. Obwohl das Verfahren vereinfacht wurde, stellt die Vielzahl der Regelungen, die in mehreren Gesetzestexten verankert sind, eine Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Wichtig für die Vorhaben bei erneuerbaren Energien sind auch zwei Ministerialerlasse von August 2022 und Januar 2023 (YPEN 84014/7123 und YPEN/7063/374). Sie bestimmen die Kriterien für die Priorisierung bei der Ausstellung von endgültigen Netzanschlussangeboten von unabhängigen Übertragungsnetzbetreibern. Bei den Kriterien geht es vorrangig um Kapazität, Standort, eingebaute Speicherkapazitäten und bilaterale Stromlieferverträge. Das Gesetz 5037/2023 fordert strenge Fristen für die Unterzeichnung der Netzanschlussangebote ein, damit freie Kapazitäten im Netz durch Wegfall stagnierender Vorhaben schnell entstehen können. Mit letzterem Gesetz wurden die EU-Richtlinien 2018/2001 und 2019/944 zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU, in nationales Recht umgesetzt.

Im Jahr 2020 verabschiedete das griechische Parlament das Gesetz 4759/2020 für die Modernisierung der Raum- und Städteplanung und Gesetz 4643/2019, unter anderem auch für die Förderung der erneuerbaren Energien. Im November 2021 rief das Ministerium den Nationalen Plan für die Kreislaufwirtschaft 2021 bis 2025 ins Leben. Der Plan stimmt mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft überein. Das erste Gesetz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist aus dem Jahr 1994. Eine Übersicht der Klimagesetze steht auf Englisch und Griechisch zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen für grüne Technologien verabschiedet

Mit dem Gesetz 4951/2022 schuf das griechische Umweltministerium auch den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung von schwimmenden Offshore-Fotovoltaikanlagen (PV). Geplant sind zehn Pilot-PV-Anlagen. Für die Vorhaben gelten strenge Fristen: Sie müssen bis Ende 2025 realisiert sein, da sie aus dem EU-Aufbaufonds kofinanziert werden. Im Gesetz 4964/2022 wird der Rechtsrahmen, die Raumplanung und die Fördermittel für Offshore-Windparks festgelegt werden. Den rechtlichen Rahmen konkretisiert das Gesetz 5037/2023.

In Griechenland sollen bis 2030 Speichersysteme mit einer Gesamtleistung von rund 8 Gigawatt installiert sein, so der aktualisierte Nationale Energie- und Klimaplan (NECP) von 2023. Die rechtliche Grundlage schafft das Gesetz 4951/2022. Bis Ende 2023 will das griechische Umwelt- und Energieministerium zwei Ausschreibungen für eigenständige Speichersysteme von jeweils über 450 Megawatt durchführen. Die Speichersysteme beziehen sich auf Batterien. Die Vorhaben müssen bis Ende 2025 realisiert sein, da sie aus dem EU-Aufbaufonds kofinanziert werden. 

Das griechische Ministerium will Investoren, die bereits Erneuerbare-Energie-Anlagen entwickeln, davon überzeugen, Speichersysteme in ihre Anlagen zu integrieren. Hierfür könnte das Ministerium Fördermittel bereitstellen. Auch ohne Fördermittel, entscheiden sich die Investoren für die Integration von Speicheranlagen. Grund dafür sind die Kürzungen bei der Einspeisung aus Erneuerbaren-Energie-Quellen seitens des Übertragungsnetzbetreibers. Ein Überangebot an Strom aus erneuerbaren Quellen bei gleichzeitig nachlassender Stromnachfrage bringt das Stromnetz an seine Grenzen. Der Übertragungsnetzbetreiber steuert gegen, indem er in solchen Fällen keinen oder weniger Strom aus erneuerbaren Energien einspeist.

Die Abfallreduktion wird vorangetrieben

Die griechische Regierung aktualisierte im Jahr 2022 erneut den Nationalen Plan für das Abfallmanagement (FEK A 185/2020), um die Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Partnerschaftsvertrag 2021 bis 2027 zu sichern. Der Plan gilt bis 2030 und ist an die entsprechenden EU-Richtlinien angepasst. Die Maßnahmen für die Erreichung der Ziele wurden anschließend im Gesetz 4819/2021 verankert. Im Jahr 2020 verabschiedete das Parlament außerdem das Gesetz 4736/2020 für Einwegplastikprodukte.

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