Die griechische Industrie soll Produkte und Dienstleistungen für den grünen Übergang auf den Markt bringen. Bilaterale Stromlieferverträge können Stromkosten senken.
Damit vorrangig die energieintensive Industrie umweltorientierter und auf Basis günstigerer Strompreise produzieren kann, will das griechische Umwelt- und Energieministerium die Möglichkeit für bilaterale Stromlieferverträge (PPA) zwischen Stromerzeugern aus erneuerbaren Energien und der Industrie ermöglichen. Die griechische, ehemals staatliche Stromgesellschaft PPC befindet sich bereits mit stromintensiven Unternehmen in Gesprächen, um diese Verträge abzuschließen. Allerdings wird der PPC-Strom zunächst auch aus konventionellen Energieträgern erzeugt werden, beispielweise Kohle. Auch Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien, die feste, relativ niedrige Einspeisetarife im Rahmen von Ausschreibungsverfahren erzielten, sollen fortan bilaterale Stromlieferverträge mit betrieblichen Stromverbrauchern abschließen können, um sich so höhere Preise zu sichern.
Das griechische Umwelt- und Energieministerium stellte der Europäischen Kommission die Initiative "Green Pool" vor. Diese sieht einen Rahmenplan für langfristige Stromlieferverträge zwischen Stromerzeugern aus erneuerbaren Energien und Unternehmen als Endverbraucher vor. Die vorgesehene Zuschaltung eines virtuellen Kraftwerkes soll dabei helfen, die Schwankungen auszugleichen, die bei der Nutzung von erneuerbaren Energien entstehen können. Die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, sollen teilweise vom Staat übernommen werden. "Green Pool" soll ab Mitte 2024 in Kraft treten.
Stromkostenzuschüsse für Unternehmen
Trotz der staatlichen Unterstützung besteht Besorgnis in der Wirtschaft. Um mit den hohen Energiepreisen fertig zu werden, hat ein Teil der Unternehmen seit Beginn der Energiekrise seine Produktion verringert oder heruntergefahren, besonders zu Zeiten der Spitzenstromnachfrage. Insbesondere die energieintensive Industrie, wie beispielsweise die Zement-, Stahl-, Aluminium-, Papier-, Keramik- und Glasindustrie leiden unter der Energiekrise.
Das griechische Umwelt- und Energieministerium plant das gesamte Jahr 2023, den Stromverbrauch von energieintensiven Unternehmen mit 50 Euro pro Megawattstunde zu bezuschussen. Das gilt aber nur, wenn die Unternehmen Lieferverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit einem Stromversorger eingegangen sind und sie keine bilateralen Stromlieferverträge mit Stromerzeugern abschließen. Des Weiteren muss die Umsatzrendite aufgrund der höheren Stromkosten um 40 Prozent fallen oder gar negativ sein.
EU-Mittel und Gesetze fördern Umweltbewusstsein
Ganz im Gegensatz zu den großen sind kleine und mittelständische Unternehmen bei neuen Investitionen zur Energieeinsparung eher zögerlich. Der Nationale Energie- und Klimaplan und das neue Klimagesetz 4936/2020 sehen zahlreiche Maßnahmen vor, um den Energieverbrauch und somit die Treibhausgasemissionen im verarbeitenden Gewerbe zu senken. Wer sich nicht danach richtet, dem drohen Strafen. Dafür erhalten die Unternehmen großzügige Fördermittel aus dem EU-Aufbaufonds und aus der EU-Partnerschaftsvereinbarung 2021 bis 2027.
Auch das neue Investitionsförderungsgesetz sieht insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine Unterstützung bei der Finanzierung von Umweltprojekten vor. Das Gesetz gewährt beispielsweise direkte Zuschüsse oder Steuererleichterungen. Gewerbliche Anlagen und die Produktionsverfahren sollen energieeffizienter gestaltet werden, wie beispielsweise durch smarte Energiesysteme, die eingebaut werden. Die Fördermittel umfassen unter anderem die Installation Erneuerbarer-Energie- und Energiespeicheranlagen, die Nutzung energieeffizienter Wärme- und Kühlungssysteme sowie Rückgewinnungssysteme. Gute Chancen bieten sich für deutsche Lieferanten und Hersteller von umweltorientierter Ausrüstung und Technologien.
Aktiengesellschaften, Finanzinstitute, Versicherungen, Kapitalfonds, Telekommunikations- und Wasserversorgungsunternehmen, Kurierdienste, Strom- und Erdgasunternehmen, große Einzelhandelsketten sowie Logistikunternehmen müssen bis Ende Oktober 2023 ihren ökologischen Fußabdruck von 2022 veröffentlichen, so das neue Klimagesetz 4936/2022. Außerdem sollen die Unternehmen freiwillige Ziele und Maßnahmen zur Emissionsverringerung vorschlagen. Bis zum 1. Januar 2025 kann das Umweltministerium Klimaziele für einzelne Branchen festlegen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Strafen in Höhe von 100 Euro pro Tag und bis zu 0,1 Prozent des Bruttoumsatzes.
Produktion ökologischer Technologien soll gefördert werden
Mit 300 Millionen Euro aus dem EU-Aufbaufonds will das griechische Umwelt- und Energieministerium über das Programm "Produc-E-Green“ griechische Unternehmen überzeugen, Ausrüstung für grüne Technologien herzustellen. Das wären unter anderem Batterien, Fotovoltaikpaneele sowie Ausrüstung für Wasserstofftechnologien und Elektromobilität. Die Unternehmen können beispielweise in Forschung und Entwicklung investieren, um ihre Produktion innovativer zu gestalten oder sie können bestehende Produktionsanlagen aufkaufen. Das gesamte Produktionsverfahren muss mit Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen betrieben werden. Der Umwelt- und Energieminister und der Finanzminister werden den konkreten Rahmen noch bestimmen, damit bis Ende 2023 zunächst zehn Industrieanlagen unter anderem von Steuererleichterungen, schnellen Genehmigungsverfahren und Krediten profitieren können.
Von Michaela Balis
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Athen