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Rechtsbericht | Guatemala | Exportieren nach Mittelamerika

Exportieren nach Guatemala

Mit den wirtschaftlichen Veränderungen in Europa rücken andere Regionen der Welt ins Blickfeld, die als Wirtschaftspartner in Betracht kommen. Mittelamerika ist eine solche Region.

Von Jan Sebisch | Bonn

Will man Mittelamerika als eine Region der Chancen betrachten, so sind natürlich Informationen über die einzelnen Länder als potentielle Zukunftsmärkte erforderlich. Der vorliegende Rechtsbericht will Ihnen daher einen ersten Überblick über relevante Rechtsthemen beim Exportieren nach Guatemala vermitteln.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Regelungen zum Vertragsrecht in Guatemala finden sich im Zivilgesetzbuch (Código Civil Decreto Ley Nr. 106) sowie im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio Decreto Nr. 2-70).

Steuerliche Regelungen lassen sich unter anderem im Einkommensteuergesetz (Ley del Impuesto Sobre la Renta Decreto Nr. 26-92) und Umsatzsteuergesetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado Decreto Nr. 27-92) finden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auflistung dieser Gesetze, die wir nachstehend kurz beleuchten, für ein Exportgeschäft nicht abschließend ist.

Vertragsrecht

Verträge entfalten Bindungswirkung

Nach Art. 1517 Zivilgesetzbuch liegt ein Vertrag vor, wenn zwei oder mehr Parteien vereinbaren, eine Verpflichtung zu begründen, zu ändern, zu beseitigen oder zu tilgen. Artikel 1518 Zivilgesetzbuch sieht vor, dass, sofern das Gesetz keine bestimmten Formalitäten als wesentliche Begründungsvoraussetzung für einen Vertrag erfordert, Verträge durch die einfache Zustimmung der Parteien begründet werden (los contratos se perfeccionan por el simple consentimiento de las partes). Sofern ein Vertrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt und dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht, entfaltet er eine Bindungswirkung für die Parteien.

Mit dem Angebot richtet sich der Anbieter (Händler, Dienstleistungsunternehmer) an eine bestimmte Person und erklärt dieser, unter welchen Bedingungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen. Sofern der Anbieter der anderen Partei für die Annahme des Angebotes eine Frist setzt, ist er bis zum Ablauf der Frist an sein Angebot gebunden. Falls keine Frist zur Angebotsannahme existiert, ist der Anbieter nicht an sein Angebot gebunden, wenn die Annahme nicht unverzüglich erfolgt (Art. 1521 Zivilgesetzbuch). Ein Angebot muss die Vertragsbedingungen enthalten und präzise und konkret formuliert sein.

Die Annahme eines Angebotes gilt als widerrufen, wenn der Widerruf vor oder mit dem Antrag auf Annahme beim Anbieter eingeht (Art. 1527 Zivilgesetzbuch). Solange sich die Parteien nicht über alle Bedingungen des Vertrages einig sind gilt der Vertrag nicht als geschlossen.

Insofern eine der Parteien den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, kann die andere Partei die Beendigung des Vertrages oder die Erfüllung des Vertrages sowie in beiden Konstellationen die Zahlung eines etwaigen Schadenersatzes verlangen (Art. 1535 Zivilgesetzbuch).

Die Beendigung eines Vertrages kann auch dann verlangt werden, wenn sich die Leistung als unmöglich erweist (Art. 1536 Zivilgesetzbuch).

Handelsgeschäft    

Im Handelsgesetzbuch finden sich in Art. 695 ff. Regelungen in Bezug auf Handelsverträge (contratos mercantiles). Der Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuches erstreckt sich unter anderem auf Kaufleute und kaufmännische Rechtsgeschäfte. Zum Liefervertrag finden sich im Handelsgesetzbuch in Art. 707 ff. Regelungen. Gemäß Art. 707 Handelsgesetzbuch verpflichtet sich im Rahmen eines Liefervertrages eine Partei gegen Zahlung eines Preises, der anderen Partei periodisch oder kontinuierlich bewegliche Sachen oder Dienstleistungen zu liefern.

Steuerrecht

Körperschaftsteuer

Körperschaften unterliegen der guatemaltekischen Körperschaftsteuer nur mit ihrem in Guatemala erzielten Einkommen. Der Körperschaftsteuersatz hängt von dem Steuersystem, für das sich eine Körperschaft entschieden hat, ab. Eine steuerzahlende Körperschaft kann zwischen dem vereinfachten optionalen Steuersystem für Einkünfte aus lukrativen Tätigkeiten (Régimen Opcional Simplificado sobre Ingresos de Actividades Lucrativas) und dem allgemeinen System für Einkünfte aus lukrativen Tätigkeiten (Régimen de Utilidades sobre Actividades Lucrativas) wählen.

Der Steuersatz des allgemeinen Systems beträgt 25 Prozent auf das Nettoeinkommen.

Mehrwertsteuer

In Guatemala muss sich jede natürliche oder juristische Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen. Steuerpflichtig sind alle Verkäufe von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen.

Auch ein nicht in Guatemala ansässiges Unternehmen muss sich registrieren, wenn es nach Guatemala Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Sofern eine nicht in Guatemala ansässige Person eine vorübergehende Dienstleistung in Guatemala erbringt (oder eine andere steuerpflichtige Tätigkeit ausübt), ohne für die Mehrwertsteuer registriert zu sein, kann der örtliche Empfänger der Dienstleistung eine "Sonderrechnung" für den Mehrwertsteuereinbehalt ausstellen.

Institutionen im Außenhandel

Allgemeine Informationen

Guatemala nimmt bei der Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland beim Export Platz 99 von 239 ein. 

Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI; Tabellarische Rangliste) 2021 ist am 25. Januar 2022 erschienen. Der CPI ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er wird vom Internationalen Sekretariat von Transparency International erstellt und listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. Guatemala belegt hier Platz 150 von 180 Ländern.

Zoll

Zur konkreten Umsetzung eines Exportvorhabens ist es unerlässlich einfuhrrechtliche Fragen zu klären. Wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Expertin im GTAI-Bereich Zoll

Service

Basisinformationen lassen in der Regel Detailfragen unbeantwortet. Nutzen Sie daher für weitere Informationen unseren Auskunftsservice. 


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