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Rechtsbericht| Panama | Exportieren nach Mittelamerika

Exportieren nach Panama

Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen in Europa stellt sich die Frage nach anderen Regionen der Welt, die als Wirtschaftspartner in Betracht kommen. Schauen wir auf Mittelamerika. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Will man Mittelamerika als eine Region der Chancen betrachten, so sind natürlich Informationen über die einzelnen Länder als potentielle Zukunftsmärkte erforderlich. Der vorliegende Rechtsbericht will Ihnen daher einen ersten Überblick über relevante Rechtsthemen beim Exportieren nach Panama vermitteln.

Rechtsgrundlagen 

Gesetzliche Regelungen zum allgemeinen Vertragsrecht in Panama finden sich im Zivilgesetzbuch (Código Civil de la República de Panamá). Für den in der Exportpraxis relevantesten Vertrag, den Kaufvertrag, sind zudem für Handelsgeschäfte spezielle Regelungen auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) nachzulesen. Rechtliche Bestimmungen zu mit Verbrauchern abgeschlossenen Warenkaufverträgen sind im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsschutzgesetz (Ley Nº 45/2007) enthalten.

Ergeben sich steuerrechtliche Fragen, so finden sich die grundlegenden gesetzlichen Regelungen im Gesetz Nr. 76 (Ley N° 76/2019).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auflistung dieser Gesetze, die wir nachstehend kurz beleuchten, für ein Exportgeschäft nicht abschließend ist.

Vertragsrecht

Vertragsfreiheit

Artikel 1105 Zivilgesetzbuch definiert einen Vertrag als eine Handlung, durch die eine Partei mit einer anderen vereinbart, etwas zu geben, zu tun oder nicht zu tun. Die Vertragsfreiheit ist in Art. 1106 Zivilgesetzbuch geregelt. Den Vertragsparteien ist es im Rahmen eines Vertrages erlaubt, Klauseln und Bedingungen festzulegen, die sie für zweckmäßig halten, sofern diese nicht gegen das Gesetz, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verträgen sind in Art. 1112 Zivilgesetzbuch geregelt. Danach ist ein Vertrag unter anderem erst dann wirksam, wenn die Zustimmung beider Parteien vorliegt. Artikel 1107 Zivilgesetzbuch legt fest, dass die Wirksamkeit und Erfüllung von Verträgen nicht dem Ermessen einer der Vertragsparteien überlassen werden darf. Sofern die wesentlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, entfalten Verträge eine Bindungswirkung (Art. 1129 Zivilgesetzbuch).

Regelungen zur Nichtigkeit und Aufhebung von Verträgen finden sich in Art. 1141 bis 1161 Zivilgesetzbuch. In Bezug auf die Nichtigkeit von Verträgen kann zwischen der absoluten Nichtigkeit (Art. 1141 Zivilgesetzbuch) und der relativen Nichtigkeit (Art. 1142 Zivilgesetzbuch) unterschieden werden. Absolute Nichtigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Vertrages fehlt. Ein Fall von relativer Nichtigkeit ist zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Formfehler vorliegt. 

Handelsgeschäfte

Im Handelsgesetzbuch finden sich in Art. 740 ff. Regelungen in Bezug auf Kaufverträge. Zu beachten ist, dass das Handelsrecht gemäß Art. 1 Handelsgesetzbuch für alle Handelsgeschäfte gilt, die zwischen Kaufleuten oder anderen Personen geschlossen werden. 

Verbrauchervertrag

Gesetzliche Regelungen zu Warenkaufverträge, die mit Verbrauchern abgeschlossen werden, finden sich im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsschutzgesetz. Im Mittelpunkt stehen Regelungen zu Verträgen und Garantien (Contratos y Garantías). Diese lassen sich im Verbraucherschutzgesetz in Art. 31 bis 81 finden.

Steuerrecht

Einkommensteuer

Das Steuersystem in Panama basiert auf einem territorialen Einkommenskonzept. Nur die Einkünfte der Bürger und Einwohner aus panamaischen Quellen werden besteuert. Dies gilt auch für das Einkommen von nicht in Panama ansässigen Personen. Hier wird ebenfalls nur das Einkommen aus panamaischen Quellen besteuert.     

Körperschaftsteuer

Entsprechendes gilt für die panamaische Körperschaftsteuer. Auch sie wird nach dem Territorialitätsprinzip erhoben. Einkünfte aus panamaischen Quellen unterliegen der Besteuerung, unabhängig davon, ob sie von einer ansässigen oder nicht ansässigen juristischen Person bezogen werden.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent.

Mehrwertsteuer

In Panama unterliegen importierte Waren, verkaufte Produkte sowie erbrachte Dienstleistungen der Mehrwertsteuer (impuesto a las transferencias de bienes corporales muebles y la prestacion de servicios) von 7 Prozent. Ein höherer Steuersatz von 10 Prozent gilt unter anderem für alkoholische Getränke.

Registrierungspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Waren verkaufen und/oder importieren, Dienstleistungen erbringen, wenn ihr Einkommen mehr als 36.000 US-Dollar (US$) pro Jahr beträgt oder einen monatlichen Durchschnittswert von mehr als 3.000 US$ hat.

Die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die in Panama von einer ausländischen Einzelperson oder einem ausländischen Unternehmen an ein panamaisches Unternehmen oder eine panamaische Einzelperson erbracht werden, muss von dem empfangenden panamaischen Unternehmen oder der empfangenden panamaischen Einzelperson auf der Grundlage eines Reverse-Charge-Verfahrens erhoben und abgeführt werden.

Institutionen im Außenhandel

Allgemeine Informationen

Panama nimmt bei der Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland beim Export Platz 89 von 239 ein. 

Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI; Tabellarische Rangliste) 2021 ist am 25. Januar 2022 erschienen. Der CPI ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er wird vom Internationalen Sekretariat von Transparency International erstellt und listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. Panama belegt hier Platz 105 von 180 Ländern.

Zoll

Zur konkreten Umsetzung eines Exportvorhabens ist es unerlässlich einfuhrrechtliche Fragen zu klären. Wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Expertin im GTAI-Bereich Zoll

Service

Basisinformationen lassen in der Regel Detailfragen unbeantwortet. Nutzen Sie daher für weitere Informationen unseren Auskunftsservice. 


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