Branche kompakt | Indien | Kfz-Industrie
Rahmenbedingungen
Indische Einfuhrregelungen können komplex sein und sollten vorab genau geprüft werden. Es gibt verschiedene Anlaufstellen. Auch die Steuersätze unterscheiden sich.
01.04.2025
Von Florian Wenke | Mumbai
Der Handel mit Kfz und Kfz-Teilen ist immer wieder einer der Streitpunkte bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU. Indien möchte die heimische Industrie schützen und strebt eine Verringerung von Importen an.
Neue Zollsätze bei Kfz und Kfz-Teilen
Anfang 2025 änderte Indien die Zölle für Kfz. Der Einfuhrregelzollsatz (MFN - WTO Meistbegünstigung) für komplette neuwertige Pkw (HS 87.03) mit einem Wert von 40.000 US-Dollar (US$) oder weniger beträgt 60 Prozent, für Pkw mit einem Wert von über 40.000 US$ gilt ein Zollsatz von 70 Prozent. Neben dem Zoll wird für die letztgenannten hochwertigen Fahrzeuge die Zusatzabgabe AIDC (Agriculture Infrastructure and Development Cess) in Höhe von 40 Prozent des Zollbetrags erhoben. Für gebrauchte Pkw gilt ein Zollsatz von 70 Prozent und zusätzlich die AIDC in Höhe von 67,5 Prozent vom Zollbetrag. Für komplette Nutzfahrzeuge beträgt der Einfuhrzollsatz 20 Prozent. Hier gilt ein Steuersatz der AIDC von 20 Prozent. Für zerlegte Nutz- und Personenkraftwagen für die Industriemontage gelten je nach Zerlegungsgrad (semi knocked down oder completely knocked down) Zollbegünstigungen. Kfz-Teile (HS 87.08) sind mit einem Einfuhrzollsatz von 15 Prozent belegt.
Zur Förderung der Produktion von Elektrofahrzeugen in Indien hat die Regierung im März 2024 unter anderem auch Zollbegünstigungen verfügt. Demnach können Kfz-Hersteller in Indien unter bestimmten Voraussetzungen zerlegte Kits für die Montage von E-Fahrzeugen sowie eine bestimmte Anzahl von montierten Elektrofahrzeugen mit einem CIF (Cost, Insurance, Freight)-Wert von mindestens 35.000 US$ zu einem begünstigten Zollsatz von 15 Prozent importieren.
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind ein Problem
Neben den Zöllen berichten Branchenvertreter vermehrt über andere Formen der Handelsbeschränkungen. Insbesondere Zertifizierungen stellen ein Problem dar. Oft werden dabei international anerkannte Standards leicht abgeändert. Für die so neu geschaffenen Standards (lokal als "Quality Control Orders" bezeichnet) werden Zertifizierungen durch das Bureau of Indian Standards benötigt, um die Produkte einführen und verarbeiten zu können. Deutsche Unternehmensvertreter beklagen, dass die Übergangsfristen zu neuen Standards oft sehr kurz sind und es nicht immer möglich ist, die aus Deutschland eingeführten Produkte zügig unter den neuen Standards zertifizieren zu können.
Steuersätze für Fahrzeuge unterscheiden sich
Kfz mit Verbrennungsmotor unterliegen dem aktuell höchsten Steuersatz der Umsatzsteuer "Integrated Goods and Services Tax" (IGST; oft nur GST) von 28 Prozent. Zudem wird momentan eine Ausgleichsabgabe (GST Compensation Cess) in Höhe von 1 bis 22 Prozent erhoben, abhängig von Länge, Motorentyp und Hubraum der Fahrzeuge. Für Elektroautos beträgt die Umsatzsteuer lediglich 5 Prozent und die Compensation Cess entfällt.
Regelmäßig wird in indischen Medien über Steuersenkungen für Fahrzeuge basierend auf dem Schadstoffausstoß spekuliert. Rein indische Hersteller wie Tata Motors oder Mahindra konzentrieren sich eher auf eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotte. Fahrzeugproduzenten wie Maruti Suzuki und Toyota argumentieren jedoch zugunsten steuerlicher Vergünstigungen, die auch Hybridantriebe umfasst. Sie haben Zugang zu entsprechender Technologie aus Japan, welche in diesem Bereich eine Führungsrolle einnimmt.
Kategorie | Steuersatz GST | Steuersatz Compensation Cess | Gesamtbesteuerung |
---|---|---|---|
Pkw (Benzin, Erdgas, Flüssigerdgas); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.200 Kubikzentimeter | 28 | 1 | 29 |
Pkw (Diesel); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.500 Kubikzentimeter | 28 | 3 | 31 |
Pkw (Hybrid); größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 15 | 43 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 17 | 45 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 20 | 48 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter, mehr als 169 Millimeter Bodenfreiheit | 28 | 22 | 50 |
Elektroautos | 5 | 0 | 5 |
Informationen zu den Einfuhrabgaben sind bei der indischen Zentralverwaltung für indirekte Steuern und Zölle abrufbar. Die Vorschriften zur Einfuhr und das Inverkehrbringen von Kfz sind im Kapitel 87 der indischen Einfuhrliste (Anhang 1, Import, zur ITC (HS) Classifications of Export Import Items) festgeschrieben. Diese können beim indischen Generaldirektorat für Außenhandel eingesehen werden.
Darüber hinaus stellt Germany Trade & Invest ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Tipps für den Markteinstieg
- Branchencluster beachten. Zentren sind die Regionen um Pune, Chennai, Bengaluru und New Delhi.
- Die Preissensitivität ist hoch. Preise sollten nicht nur durch den Hinweis auf die Produktqualität, sondern auch mit Dienstleistungen (z. B. Ersatzteilversorgung) begründet werden.
- Sorgfältig ausgewählte, lokale Partner sind hilfreich, insbesondere beim Vertrieb.