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Rechtsbericht | Indien | Investitionsrecht

Indien erleichtert ausländische Investitionen im Weltraumsektor

Im April 2024 hat Indien eine sogenannte Press Note zur aktuellen FDI Policy in Kraft gesetzt, die ausländische Direktinvestitionen im Bereich Weltraum vereinfacht.

Von Julia Merle | Bonn

Durch sogenannte Press Notes erfolgen ab und an branchenspezifische Anpassungen der aktuellen Consolidated FDI Policy aus dem Jahr 2020. Diese führt unter Ziffer 5.2.12 die Einrichtung und den Betrieb von Satelliten auf. Am 4. März 2024 hatte die indische Regierung die erste Press Note des Jahres, Press Note No. 1 (2024 Series), veröffentlicht, die diese Vorgaben – nunmehr unter der Überschrift "Weltraumsektor" – ändert und ergänzt. 

Danach sind weiterhin 100 Prozent ausländische Investitionen beispielsweise im Bereich des Satellitenbetriebs erlaubt (Ziff. 5.2.12.1). Bislang mussten ausländische Investoren allerdings stets die "Government (Approval) Route" durchlaufen, wenn sie in diesem Bereich investieren wollten. Nach der neuen Press Note ist etwa bei der Herstellung von Satelliten eine ausländische Beteiligung von bis zu 74 Prozent nun über die "Automatic Route" möglich. Lediglich darüber hinaus unterliegt die Beteiligung weiter der Government Route. 

Ferner wurden die beiden Bereiche Trägerraketen für Raumfahrzeuge und Weltraumhäfen für Start und Landung (Ziff. 5.2.12.2) sowie Herstellung von Komponenten und Systemen für unter anderem Satelliten (Ziff. 5.2.12.3) aufgenommen. Bei ersterem bedarf eine ausländische Beteiligung von über 49 Prozent einer vorherigen staatlichen Genehmigung im Einzelfall, beim anderen wird eine bis zu 100-prozentige Beteiligung automatisch zugelassen.

Die Mitteilung enthält außerdem Begriffsbestimmungen der aufgelisteten Bereiche.

Die beschriebenen Änderungen fanden nunmehr Eingang in die Foreign Exchange Management (Non-debt Instruments) Rules, 2019.

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