Zollmeldung Iran Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Iran: Importstopp für bestimmte Konsumgüter
13.07.2018
Bonn (GTAI) – Der iranische Minister für Industrie, Bergbau und Handel hat per Erlass die Einfuhr von 1339 Waren untersagt, die als „nicht wesentlich“ eingestuft werden und/oder für die im Iran eine entsprechende Produktion existiert. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte Nahrungsmittel, Lederwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe, Keramikgeschirr, Haushaltsglaswaren, Schmuckerzeugnisse, Elektro-Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie bestimmte Personenkraftwagen. Das Importverbot gilt seit dem 20.06.2018.