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Zollmeldung Iran Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Iran: Importstopp für bestimmte Konsumgüter

Bonn (GTAI) –  Der iranische Minister für Industrie, Bergbau und Handel hat per Erlass die Einfuhr von 1339 Waren untersagt, die als „nicht wesentlich“ eingestuft werden und/oder für die im Iran eine entsprechende Produktion existiert. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte Nahrungsmittel, Lederwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe, Keramikgeschirr, Haushaltsglaswaren, Schmuckerzeugnisse, Elektro-Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie bestimmte Personenkraftwagen. Das Importverbot gilt seit dem 20.06.2018. 

 

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