Zollmeldung Israel Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Israel verlängert Frist für die Wiederausfuhr von Carnets ATA
Der israelische Zoll hat einem erleichterten Carnet-ATA-Verfahren zugestimmt. Demnach soll die Frist für die Wiederausfuhr automatisch verlängert werden.
07.12.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die IHK München und Oberbayern informiert über das erleichterte Carnet ATA-Verfahren aufgrund der aktuellen Situation in Israel und den damit einhergehenden Herausforderungen für Carnet-Inhaber ausländischer Carnets ATA.
Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, sofern
- sich die Waren derzeit in Israel befinden und
- die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung der IHK München und Oberbayern