Branche kompakt | Italien | Automobilsektor
Rahmenbedingungen
Für Unternehmen aus der EU bestehen in Italien keine Beschränkungen beim Markteintritt. Eine sorgfältige Vorbereitung ist anzuraten, da die Kfz-Branche groß und heterogen ist.
01.12.2023
Von Torsten Pauly | Mailand
Geschäftspartner sorgfältig auswählen
Die technische Inspektion von Fahrzeugen führt in Italien das Straßenverkehrsamt "Ufficio della Motorizzazione Civile" auf Provinzebene durch. Basis ist die Rechtsverordnung 30.4.92 Nummer 285 Artikel 80. Informationen über das Verfahren erteilt das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr. Umfassende Informationen stellt das Portal "Il Portale dell'Automobilista" bereit.
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Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.