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Branche kompakt | Frankreich | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Deutschland und Frankreich sind Teil des EU-Binnenmarktes. Entsprechend gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen.

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

In Frankreich wird die europäische Typenzulassung (auch von Kleinserien) vom Centre National de Réception des Véhicules (CNRV) erteilt. Technische Untersuchungen führt das UTAC in Linas-Montlhéry und Mortefontaine durch. Eine Zulassung nur für Frankreich oder für ein bestimmtes Fahrzeug kann von regionalen Umwelt- und Bauämtern DREAL (Direction régionale de l'environnement, de l'aménagement et du logement) ausgestellt werden.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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