Recht kompakt | Italien | Investitionen
Italien: Investitionsrecht
Ausländisches Kapital kann in Italien grundsätzlich ohne Beschränkung investiert werden.
16.08.2022
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Es gibt in Italien verschiedene Förderungsprogramme für inländische und ausländische Investoren, die zum Beispiel Klein- und Mittelbetriebe, Jungunternehmen oder Betriebsansiedlungen betreffen und national oder auf niedrigerer Verwaltungsebene durchgeführt werden. So werden zum Beispiel in Südtirol über verschiedene regionale Programme Maßnahmen bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gefördert. Details hierzu sind abrufbar auf der Webseite der Handelskammer Bozen.
Im Rahmen des Recovery Fonds stellt Europa Italien Fördermittel bereit, um den grünen und digitalen Wandel zu bewerkstelligen. Dies gilt insbesondere für die Felder
- Digitalisierung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Kultur
- Grüne Revolution und ökologischer Übergang
- Infrastruktur für nachhaltige Mobilität
- Bildung und Forschung
- Eingliederung und Zusammenhalt
- Gesundheit.
Eine Übersicht über den Stand der Projekte bietet die italienische Regierung auf der Seite Italia Domani (auf Englisch). Daneben gibt es die regionalen und sozialen Förderungsprogramme der Europäischen Union (EU), die in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen realisiert werden.
Als förderfähige Investitionen kommen vor allem in Betracht:
- neue Produktionseinheiten,
- Kapazitätserweiterungen,
- Produktdiversifizierungen,
- Umstrukturierung der bestehenden Produktionseinheiten durch grundlegende Änderungen oder erhebliche Verbesserungen und
- Erwerb von Vermögenswerten einer bestehenden Produktionseinheit in Notstandsgebieten.
Großzügige Förderkonditionen erhalten insbesondere Grenzregionen sowie Betriebe im Süden (Mezzogiorno) und Norden Italiens mit rückläufiger Industrieentwicklung. Die förderfähigen Gebiete beziehungsweise Städte sind der Fördergebietskarte 2022-2027 zu entnehmen. Darüber hinaus werden technische Innovationen und Investitionen für einen verstärkten Export unter bestimmten Bedingungen durch finanzielle Unterstützungen gefördert. Erteilt werden Zuschüsse zu den Investitionskosten, Zinszuschüsse zu Investitionskrediten und steuerliche Vergünstigungen.
Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 21/2012 (Decreto Legge 15 marzo 2012, n. 21) müssen Übernahmen und Anteilskäufe in strategischen Sektoren wie Sicherheit, Telekommunikation (5G), Hightech sowie Lebensmittel-, Energie- und Rohstoffversorgung der Regierung auch bei Minderheitskäufen angezeigt werden. Zudem behält sich die Regierung ein Veto-Recht (Golden Power) vor.
Weitergehende Informationen hält der GTAI-Beitrag Italien will Investoren mehr bieten bereit. Zudem stehen die Italian Trade Agency (ITA) und Invitalia als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU; piccole e medie imprese) hält das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bereit (auf Italienisch).
Fördermöglichkeiten: Markteintritt/Markerschließungsprogramme
Bund und Bundesländer unterstützen deutsche KMU durch eine Vielzahl an Förderinstrumenten wie die Förderung von Unternehmerreisen, Unterstützung bei der Teilnahme an Messen im Ausland sowie auch finanzielle Förderungen. Erste Informationen hierzu finden sich unter:
Bezeichnung |
---|
Institutionen der Außenwirtschaftsförderung, abrufbar auf der BMWK-Webseite |
Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation |
Förderdatenbank - Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU |