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Zollbericht Kamerun Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Neben handelsüblichen Angaben zum Absender, Empfänger, Netto- und Bruttogewicht sollten importierte Waren eindeutig als solche erkennbar mit dem Namen des Ursprungslandes auf Französisch oder Französisch und Englisch gekennzeichnet werden (Importé d’Allemagne/Imported from Germany oder Fabriqué en Allemagne/Made in Germany). Da in Kamerun Französisch und Englisch Amtssprachen sind, ist eine bilinguale Kennzeichnung der Waren empfehlenswert und bei einigen Warenkategorien auch vorgeschrieben.

Für einige Produkte bestehen besondere Kennzeichnungsvorschriften, zum Beispiel für Mineralwasser, Tabakwaren, Frotteegewebe aus Baumwolle, afrikanische Textildrucke, Zement, Weizenmehl, Streichhölzer, Jutesäcke, elektrische Batterien, Insektizide in Sprühdosen, Notizbücher, Ordner und vorverpackte Waren.

Die Einfuhr von nicht biologisch abbaubarem Verpackungsmaterial aus Kunststoff mit einer Dichte von 60 Mikrometer oder weniger ist grundsätzlich verboten. Falls eine solche Verpackung für bestimmte Waren erforderlich ist, muss eine Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nachhaltige Entwicklung eingeholt werden. Die Kunststoffverpackungen sind gesondert zu kennzeichnen und unterliegen einer Kontrolle an der Eingangszollstelle.

Auf Lebensmittelverpackungen muss das Herstellungs- und Verfallsdatum vermerkt sein. Ursprungsland, Name und Adresse des Herstellers, Gewicht und Inhaltsstoffe sind jeweils auf Französisch und Englisch anzugeben. Arzneimittel sind mit dem Verfallsdatum und Einnahmehinweisen auf Französisch und Englisch auf jeder Verpackungseinheit zu versehen.

Auf bestimmten lokal hergestellten und importierten Verbrauchsgütern müssen Vignetten angebracht werden, um Schmuggel, Betrug und Fälschungen zu bekämpfen. Dazu gehören Zigaretten, alkoholische Getränke, natürliche Fruchtsäfte, Mineralwasser, Pharmazeutika und Nahrungsergänzungsmittel.

Bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial verlangt Kamerun die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards ISPM 15. 

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