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Kasachstan: Änderungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
Die gesetzlichen Änderungen sehen Maßnahmen zur Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums und gewerblicher Schutzrechte vor.
06.07.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 20. Juni 2022 verabschiedete die kasachische Regierung das Gesetz Nr. 128-VII "Über Einführung von Änderungen und Ergänzungen zur Verbesserung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und der Bereitstellung staatlich garantierter Prozesskostenhilfe“. Die Änderungen treten am 21. August 2022 in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist es, die nationalen Vorschriften mit internationalen Normen in Einklang zu bringen.
Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
Neu regelt das Gesetz den Schutz von geschützten Ursprungsbezeichnungen ("g.U.“) und geschützten geografischen Angaben ("g.g.A.“). Es definiert die g.U. als eine Angabe, die bestimmte Waren als aus einem bestimmten geografischen Gebiet stammend kennzeichnet, wobei eine bestimmte Qualität, ein bestimmtes Ansehen oder andere Eigenschaften der Waren im Wesentlichen auf ihre geografische Herkunft zurückgeführt werden können. Mindestens eine Produktionsstufe, die die Qualität, das Ansehen oder die Eigenschaften des Erzeugnisses wesentlich beeinflusst, muss in dem betreffenden Gebiet stattfinden.
Die Eintragung erfolgt beim kasachischen Nationalinstitut für geistiges Eigentum ("Ұлттық зияткерлік меншік институты"). Nach der Antragstellung wird innerhalb von drei Monaten eine Prüfung durchgeführt. Die Registrierung von g.U. und g.g.A. ist unbegrenzt zeitlich gültig. Die Nutzungslizenzen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und können bei Bedarf verlängert werden.
Fristverlängerung bei Markenanmeldung
Bevor eine Marke eingetragen wird muss sie formell und materiell geprüft werden. Durch die formelle Prüfung wird sichergestellt, dass die Marke überhaupt zum Anmeldetag vom Anmelder angemeldet werden kann. Durch die Änderungen im Gesetz verlängert sich die formelle Markenprüfung von zehn Tagen auf einen Monat. Die materielle Markenprüfung (keine Schutzhindernisse, Erfordernis der Unterscheidungseignung) beträgt weiterhin sieben Monate ab dem Tag der Antragstellung. Wenn keine Mängel vorhanden sind, wird die Marke vom Amt für geistiges Eigentum eingetragen. Nach dem geltenden Gesetz wird die Marke innerhalb von einem Monat eingetragen. Diese Frist wurde nun auf zehn Tage verkürzt. Über etwaige Änderungen an der Marke informiert das kasachische Amt für geistiges Eigentum innerhalb von fünf Tagen anstatt wie bisher innerhalb von zwei Monaten.
Einführung von Widerspruchsverfahren
Das kasachische Amt für geistiges Eigentum informiert auf der Internetseite wöchentlich über Markenanmeldungen. Neu eingeführt wurde das Widerspruchsverfahren gegen eine Anmeldung. Jede interessierte Person kann Einspruch innerhalb eines Monats nach dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite beim Amt für geistiges Eigentum einlegen. Das Amt entscheidet innerhalb von sieben Monaten nach dem Anmeldetag. Eine Verlängerung der Fristen ist im laufenden Einspruchsverfahren nicht möglich.
Nicht patentierbare Erfindungen
In Kasachstan können Erfindungen nicht patentiert werden, wenn sie als Verstoß gegen das öffentliche Interesse, die Grundsätze der Menschlichkeit und die Moral angesehen werden. Mit der Gesetzesänderung wurde die Liste der nicht patentierbaren Erfindungen erweitert. Unter anderem kann folgendes nicht patentiert werden:
- Methoden zum Klonen von Menschen und menschliche Klone, die die genetische Integrität menschlicher Embryozellen verändern;
- Verwendung menschlicher Embryonen zu kommerziellen, militärischen und industriellen Zwecken.
Zahlung der Anmeldegebühr
Für eine erfolgreiche Patentanmeldung muss neben dem Vorliegen von formellen und materiellen Erfordernissen auch eine Anmeldegebühr gezahlt werden. Derzeit muss der Nachweis über die Zahlung zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung vorgelegt werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird es möglich sein, nach dem Anmeldetag einen Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr für ein Patent einzureichen.
Verkürzung der Schutzdauer
Die Schutzdauer für eingetragene Designs wird von 15 auf 10 Jahre verkürzt. Die Schutzdauer kann jedoch bis zu dreimal jeweils für fünf Jahre verlängert werden, so dass sie maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt. Derzeit kann die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren nur einmal um fünf Jahre verlängert werden.
Ein nicht-eingetragenes Design, dass die Anforderungen an Neuheit und Originalität erfüllt, kann für drei Jahre ab dem Tag geschützt werden, an dem es in Kasachstan öffentlich wurde. Ein solches Muster oder Modell, dass einem Dritten unter Geheimhaltung offengelegt worden ist, gilt nicht als öffentlich zugänglich gemacht. Auch nicht eingetragene gewerbliche Gebrauchsmuster können vor Gericht durchgesetzt werden.
Zum Thema:
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