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Wirtschaftsumfeld | Kasachstan | Arbeitsgenehmigungsrecht

Praktische Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht

In Kasachstan wird für ausländische Fachkräfte zumeist eine Arbeitserlaubnis benötigt. Es gibt mehrere Ausnahmen, etwa für kleinere Filialen ausländischer Firmen.

Von Jan Triebel | Almaty

Die für ausländisches Personal in Kasachstan geltende Arbeitsgenehmigungspraxis betrifft überwiegend Beschäftigte in leitenden Funktionen oder sonstige Fachkräfte. Unternehmen müssen ihren Bedarf für das Folgejahr bei den regionalen Fachbehörden jeweils vorab bis zum 1. Oktober anmelden.

Nicht alle ausländischen Personen benötigen eine Arbeitsgenehmigung

Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) fallen nicht unter diese Regelung. Dazu zählen Armenien, Belarus, Kirgisistan und Russland. Auch sind staatliche Einrichtungen sowie Vertretungen oder Filialen ausländischer Firmen mit bis zu 30 Beschäftigten von der Pflicht ausgenommen, für ausländisches Personal Arbeitsgenehmigungen zu beantragen. Darüber hinaus benötigen kleine Unternehmen mit jahresdurchschnittlich maximal 100 Beschäftigten keine Arbeitsgenehmigungen, um ausländisches Personal anzustellen.

Nur eingeschränkte Freizügigkeit hinsichtlich des Einsatzortes

Eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitskräfte lässt keine landesweiten Einsätze zu. Sie ist jeweils an eines der 17 kasachischen Gebiete oder an eine der drei Städte mit republikanischem Status (Astana, Almaty, Schymkent) gebunden. Es ist jedoch möglich, ausländische Beschäftigte für bis zu 90 Tage pro Jahr an Einsatzorte in einer anderen administrativen Verwaltungseinheit abzuordnen. Dem Parlament liegt seit längerem ein Änderungsvorschlag vor, den Geltungsbereich einer Arbeitsgenehmigung auf zwei oder noch mehr Regionen und Städte auszudehnen.

Quote fällt deutlich geringer aus

Die Anzahl der für ausländisches Fachpersonal verfügbaren Arbeitsgenehmigungen beläuft sich im Jahr 2023 laut des zuständigen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der Bevölkerung auf 19.180. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Genehmigungen somit um 2.068 ab. Dahinter steht, dass die für 2022 festgelegte Quote nur zu knapp zwei Dritteln ausgeschöpft wurde. Aus dem gleichen Grund hatte es bereits 2022 gegenüber 2021 eine Kürzung um rund 4.100 Genehmigungen gegeben. Für Wander- und Saisonarbeitende gibt es außerdem eine spezielle Quote.

Gut ein Viertel der Genehmigungen für Ölregion Atyrau

Am regionalen Schlüssel zur Verteilung der Arbeitsgenehmigungen hat sich in den letzten Jahren nur marginal etwas geändert. Die wichtigste Ölregion des Landes, das Gebiet Atyrau, wird unter allen administrativen Verwaltungseinheiten am stärksten berücksichtigt. Dahinter folgen die Stadt Almaty, das stark vom Erzbergbau geprägte Gebiet Ostkasachstan, mit dem Gebiet Mangystau eine weitere Ölregion sowie das Gebiet Almaty.

Nach Branchen und Stellenkategorien gestaffelte Gebührensätze

Die Gebühren für die Arbeitsgenehmigungen von ausländischem Fachpersonal sind gestaffelt nach Branchen und vier Stellenkategorien sowie diesen jeweils zugeordneten Faktoren. Als Berechnungsgrundlage dient der sogenannte monatliche Berechnungsindex (MRP). Für 2023 macht der MRP 3.450 Tenge (umgerechnet 7,58 US$; amtlicher Durchschnittskurs der kasachischen Zentralbank für das 3. Quartal 2023: 1 US$ = 455,11 Tenge) aus.

Nach der aktuellen Gebührentabelle der kasachischen Regierung liegen die Kosten für eine einjährige Arbeitsgenehmigung (Erstantrag und Verlängerung) bei umgerechnet zwischen 1.040 und 1.900 US$. Die höchsten Beträge fallen bei Einsätzen von ausländischen Fachkräften im Bausektor an. Für Spitzenpersonal (Führungskräfte der Kategorie 1) sind Arbeitsgenehmigungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen.

Sollen ausländische Arbeitskräfte eingestellt werden – ausgenommen sind lediglich leitende Positionen von Filialen, Repräsentanzen oder GmbH (TOO) -, muss zuvor auf dem kasachischen Arbeitsmarkt nach geeignetem Personal gesucht werden. Dafür ist eine staatliche Behörde einzuschalten: die auf allen regionalen Ebenen vertretenen Verwaltungen für Beschäftigung des Arbeitsministeriums. Die Suche dauert im Idealfall einen Monat. Eine vereinfachte Prozedur gilt für prioritäre Investitionsprojekte sowie in Sonderwirtschaftszonen.

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