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Kolumbien: Investitionsrecht
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich.
29.07.2024
Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlage für ausländische Investitionen in Kolumbien sind unter anderem die Kolumbianische Verfassung (Constitución Política de Colombia 1991 - CPC), die Allgemeine Regelung für ausländische Investitionen (Régimen General de Inversiones de capital del exterior en Colombia y de capital colombiano en el exterior, Dekret Nr. 2080 vom 18. Oktober 2000) und das Devisengesetz (Nuevo Estatuto Cambiario, Gesetz Nr. 9 vom 17. Januar 1991). Unter den verschiedenen von der Exekutive erlassenen Dekreten sind besonders die Dekret Nr. 1.644 vom 06. Dez. 2021 und Dekret Nr. 377 vom 16. März 2022 hervorzuheben, die darauf abzielen, ausländische Investitionen in Kolumbien zu erleichtern.
Ausländische Investitionen in Kolumbien
Die kolumbianische Verfassung sichert Ausländern grundsätzlich die gleichen Rechte wie Inländern zu (Art. 100 CPC). Ausländische Investoren können sowohl natürliche und juristische Personen sein. Als Auslandsinvestitionen im Sinne der allgemeinen Regelungen gelten im Wesentlichen a) ausländische Beteiligungen an kolumbianischen Unternehmen, b) der Erwerb von Rechten oder Anteilen durch Treuhandgesellschaften, c) der Erwerb von Immobilien, d) Beiträge, die durch vertragliche Zusammenarbeit, Konzessionen oder Lizenzen geleistet werden sowie e) Investitionen in Private Equity Fonds. Ausländische Investitionen können dabei durch Kapitaltransfer, Import von materiellen Gütern wie Maschinen und Ausrüstung, Kontribution von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patente oder Marken sowie den Erwerb von Anteilen an Unternehmen und/oder Immobilien erfolgen (Art. 3 bis 5 Dekret 2080/00).
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich, ausgenommen sind allerdings Bereiche, die die Staatssicherheit oder die Herstellung und Beseitigung von giftigem, gefährlichem und radioaktivem Abfall betreffen. Weiterhin ist im Bereich des nationalen Fernsehens lediglich eine Beteiligung bis zu 40 Prozent an einem kolumbianischen Unternehmen möglich.
Grundsätzlich bestehen für ausländische Investitionen keine Genehmigungspflichten. Lediglich in bestimmten regulierten Bereichen wie Finanzdienstleistungen oder im Energie- und Bergbausektor ist eine vorherige Genehmigung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde erforderlich. Eine Registrierung der Investition hat jedoch bei dem bei der Banco de la República (Zentralbank) geführten entsprechenden Register zu erfolgen, um als Investor bestimmte Rechte ausüben zu können. Dazu gehören vor allem das Recht zur freien Gewinnverwendung und Kapitalrückführung. Eine Registrierung hat abhängig von der Art der Investition in einer Frist von 6 beziehungsweise 12 Monaten zu erfolgen. Sämtliche Formulare werden dabei auf der Website der Zentralbank zum Download bereitgestellt.
Freie Wirtschaftszonen
Investitionsanreize bieten vor allem die zahlreichen Freihandelszonen des Landes (Zonas Francas Permanentes). In Kolumbien gibt es derzeit 120 Freihandelszonen (78 spezielle Freihandelszonen und 42 ständige Zonen). In diesen Gebieten können die Unternehmen ihre Projekte ansiedeln, um Waren zu produzieren oder um kommerzielle Aktivitäten unter besonderen Steuer-, Zoll- und internationalen Handelsbestimmungen durchzuführen. Neben anderen Vorteilen ist der Kauf von Rohstoffen, Teilen, Vorleistungen und Fertigerzeugnissen in den Freizonen von der Umsatzsteuer befreit. Zu den besonders geförderten Bereichen gehören unter anderem das Hotelgewerbe sowie die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien.