Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Kolumbien | Arbeitsrecht

Kolumbien setzt Arbeitszeitverkürzung fort

Die zweite Phase der obligatorischen Arbeitszeitverkürzung begann am 16. Juli 2024.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Die obligatorische Umsetzung des Gesetzes über die Arbeitszeitverkürzung in Kolumbien ist am 16. Juli 2024 in ihre zweite Phase eingetreten. Die Verkürzung wurde durch das Gesetz 2101 vom 15. Juli 2021 eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde Artikel 161 des Arbeitsgesetzes (Código Sustantivo del Trabajo - CST) geändert und die maximale gesetzliche Arbeitszeit von 48 auf 42 Stunden pro Woche reduziert.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2021 hatte der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, die neue Arbeitszeitregelung umzusetzen:

  1. Sofortige Umsetzung: Vollständige Verkürzung der Arbeitszeit der Beschäftigten bereits im Jahr 2021.
  2. Schrittweise Umsetzung: Verkürzung der Arbeitszeit der Beschäftigten, beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Unternehmen, die sich für die schrittweise Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung entschieden haben, müssen diese bis spätestens Juli 2026 abschließen. Die erste Umsetzungsphase begann Mitte 2023 mit einer Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde. Nun, in der zweiten Phase, müssen die Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter um eine weitere Stunde verkürzen. Die nachstehende Tabelle fasst die gesetzlichen Regelungen für die schrittweise Umsetzung zusammen:

Frist für die UmsetzungAnzahl der zu reduzierenden ArbeitsstundenMaximale Arbeitszeit
16. Juli 20241 Stunde46 Stunden pro Woche
16. Juli 20252 Stunden44 Stunden pro Woche
16. Juli 20262 Stunden42 Stunden pro Woche

Die Verkürzung der Arbeitszeit in Kolumbien bedeutet weder eine Kürzung der Löhne oder Leistungen, noch entbindet sie die Arbeitgeber von ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Das Gesetz 2101 von 2021 ist mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der kolumbianischen Verfassung vereinbar.

Das Gesetz legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf fünf oder sechs Tage pro Woche aufgeteilt werden kann, wobei immer mindestens ein Ruhetag garantiert werden muss. Die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden kann also variabel auf die Woche verteilt werden. Die Tagesarbeitszeit beträgt mindestens vier und höchstens neun Stunden pro Tag. Die Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche darf nach 2026 nicht mehr überschritten werden.

Sobald die Reduzierung der Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche erreicht, wird der Arbeitgeber von der Einhaltung des Absatzes von Artikel 3 des Gesetzes 1.857 von 2017 befreit. Diese Norm verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeiten und -bedingungen des Arbeitnehmers zu flexibilisieren, um ihm die Erfüllung seiner familiären Verpflichtungen zu erleichtern. Ebenso wird der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes 50 von 1990 befreit. Nach dieser Norm hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei vom Arbeitgeber vergütete Stunden pro Woche, um Freizeit-, Kultur-, Sport- oder Ausbildungsaktivitäten auszuüben. Während des Zeitraums der schrittweisen Umsetzung wird die Arbeitszeit, die ausschließlich solchen Aktivitäten gewidmet ist, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber proportional angepasst.

Nach Angaben der OECD ist Kolumbien weltweit das Land mit den drittlängsten Arbeitszeiten, nach Costa Rica und Mexiko.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.