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Kolumbien: Steuerrecht
Im Jahr 2022 wurde in Kolumbien eine Steuerreform verabschiedet, die erhebliche Änderungen mit sich brachte.
29.07.2024
Von Dr. Julio Pereira
Die Rechtsgrundlage des kolumbianischen Steuersystems bilden das Steuergesetzbuch (Estatuto Tributario, Gesetzesdekret 624 vom 30. März 1989) und eine große Anzahl von Steuergesetzen und anderen Rechtsinstrumenten. Die Steuern werden sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene erhoben. Einige der wichtigsten nationalen Steuern sind die Körperschafts- und Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta - ISR), die Umsatzsteuer (Impuesto sobre las Ventas - IVA) und die Verbrauchssteuer (Impuesto Nacional al Consumo – INC). Auf lokaler Ebene ist die Industrie- und Gewerbesteuer (Impuesto de Industria y Comercio - ICA) besonders wichtig. Die Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales (DIAN) ist die für die nationalen Steuern zuständige Behörde. Lokale Steuern werden von den regionalen Steuerbehörden (Departamientos) oder von den Gemeinden erhoben.
Steuerreform 2022
Seit Anfang der 2000er Jahre hat sich das kolumbianische Steuersystem stark verändert. Am 13. Dezember 2022 wurde das Gesetz Nr. 2.277 erlassen, mit dem eine umfassende Steuerreform in Kolumbien durchgeführt wird. Zu den Zielen gehören unter anderem die Förderung der Steuergerechtigkeit durch Änderungen bei der Einkommenssteuer und die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung durch die Einführung von Ökosteuern. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Erhöhung der Steuereinnahmen.
Körperschaftssteuer
Mit der Steuerreform 2022 wurden in Kolumbien erhebliche Änderungen bei der Körperschaftssteuer eingeführt. In der Regel wird die Körperschaftssteuer auf das Nettoeinkommen berechnet, das die Steuerpflichtigen im Besteuerungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erzielen. In die Berechnungsgrundlage fließen unter anderem Erträge und Betriebsausgaben ein. Der allgemeine Steuersatz, der für die meisten in Kolumbien ansässigen Unternehmen und juristischen Personen gilt, liegt weiterhin bei 35 Prozent. Bestimmte Sektoren sind jedoch gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Abgaben zu entrichten, z.B. Finanzunternehmen (5 Prozent Aufschlag, bis 2027) und Unternehmen, die im Bereich der Energieerzeugung tätig sind (3 Prozent Aufschlag, bis 2026). Bestimmte Abzüge und Steueranreize für Unternehmen in strategischen Sektoren (z. B. Innovation und Technologie) wurden beibehalten, wenn auch in eingeschränkter Form, um die Einnahmen zu erhöhen. Der Quellensteuersatz auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, wurde auf 20 Prozent festgelegt.
Einkommensteuer
In Kolumbien ansässige natürliche Personen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, während Nichtansässige ausschließlich mit ihrem lokalen Einkommen steuerpflichtig sind. Nach kolumbianischem Recht gilt eine ausländische Person für Steuerzwecke als ansässig, wenn sie unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt: i. Sie weist gegenüber der Steuerbehörde nicht nach, dass sie im Land nicht ansässig ist; oder ii. Sie hat einen festen Wohnsitz in einem Land, das von der Regierung als Steuerparadies eingestuft wird. In diesen und anderen Fällen muss die ausländische Person Steuern auf das aus kolumbianischen Quellen stammende Einkommen zahlen. Mit der Steuerreform wurde die Progressivität der Steuersätze erhöht, die bis zu 39 Prozent betragen können.
Umsatzsteuer (IVA)
Die Umsatzsteuer (IVA) wird auf Dienstleistungen und Lieferungen von Waren erhoben, der Standardsatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 5 Prozent. Aus dem Ausland erbrachte Dienstleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig, wenn sich der Empfänger im kolumbianischen Hoheitsgebiet befindet. In der Regel wird auf den Verkauf von Anlagevermögen keine Umsatzsteuer erhoben, mit Ausnahmen wie dem Verkauf von Kraftfahrzeugen. Es gibt auch Umsätze, die als mehrwertsteuerbefreit eingestuft werden, wie die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen. Einige Einfuhren sind ebenfalls von der Umsatzsteuer ausgenommen (diese sind im Gesetz detailliert aufgelistet), beispielsweise Maschinen zur Behandlung fester Abfälle.
Nationale Verbrauchssteuer (INC)
Die nationale Verbrauchssteuer (Impuesto Nacional al Consumo – INC) wird auf die Lieferung oder den Verkauf an den Verbraucher (oder die Einfuhr durch den Verbraucher) von verschiedenen Dienstleistungen und Waren erhoben, darunter Mobiltelefondienste, Internet- und Datendienste, der Verkauf und die Einfuhr von Fahrzeugen sowie der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Steuersätze liegen zwischen 4 Prozent, 8 Prozent und 16 Prozent, je nach Art der Tätigkeit oder der Waren und Dienstleistungen.
Industrie- und Gewerbesteuer (ICA)
Die ICA (Impuesto de Industria y Comercio – ICA) ist eine Gemeindesteuer, die auf Einkünfte aus Industrie-, Handels- und Dienstleistungstätigkeiten erhoben wird, die direkt oder indirekt von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Die Steuersätze, die von den Gemeinderäten (Consejos Municipales) festgelegt werden, liegen im Allgemeinen zwischen 0,2 und 0,7 Prozent für industrielle Tätigkeiten und zwischen 0,2 und 1,1 Prozent für Handels- und Dienstleistungstätigkeiten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Derzeit besteht zwischen Deutschland und Kolumbien kein allgemeines Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer. Zwischen den beiden Ländern gibt es seit 1971 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von See- und Luftschifffahrtsunternehmen.