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Zollbericht Kolumbien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Kolumbien kündigt neues Zollgesetz an

Der neue zollrechtliche Rahmen bringt wichtige Erleichterungen für kolumbianische Importeure mit sich.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Der Präsident Kolumbiens Gustavo Petro hat am 22. Mai 2024 das Dekret 659 zur Änderung des Zollgesetzes erlassen. Das Dekret zielt darauf ab, den Außenhandel im Land zu beschleunigen, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels zu verstärken und die Sicherheit an den Landesgrenzen zu erhöhen. Ferner stehen relevante Änderungen für kolumbianische Importeure im Fokus.

Obligatorische Vorabanmeldung

Das Dekret verpflichtet alle Importeure dazu, ihre Einfuhrwaren im Voraus anzumelden. So müssen alle in Kolumbien einzuführenden Waren 48 Stunden vor dem Eintreffen am Ankunftsort bei der kolumbianischen Steuer- und Zollbehörde (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – DIAN) angemeldet werden. Derzeit ist die Vorabanmeldung nur für die Einfuhr von Textilien, Schuhen, Maschinenteilen und anderen sensiblen Produkten vorgeschrieben. Einführer anderer Produkte verwenden sie freiwillig. 

Nach Angaben der DIAN brauchen Importeure, die ihre Waren im Voraus anmelden, weniger Zeit bei der Zollabfertigung als diejenigen, die keine Vorabanmeldung abgeben; im Durchschnitt sechs Tage (146 Stunden) am Flughafen El Dorado und 3,3 Tage (81 Stunden) am Hafen von Buenaventura. Dies senke die Betriebskosten, weil die Waren weniger Zeit in Zolllagern verbleiben.

Satellitenortungsgeräte

Darüber hinaus führt das Dekret die Verwendung von Satellitenortungsgeräten ein. Dies ermöglicht der DIAN die Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Waren, die durch Kolumbien transportiert werden. Außerdem können die digitalen Geräte erkennen, ob Container mit nicht abgefertigten Waren (mercancías sin nacionalizar) ohne die Anwesenheit der Behörden geöffnet werden.

Elektronisches Zollverwaltungssystem

Ferner ist die Entwicklung eines neuen Zollverwaltungssystems vorgesehen, das das derzeitige SYGA (Sistema de Información y Gestión Aduanera) ersetzt. Das neue elektronische System soll den gesamten Zollprozess digitalisieren und den Zeitaufwand verringern. Auch die Verfahren, etwa die obligatorische Vorabanmeldung sollen künftig dort erfolgen. 

Wann treten die neuen Zollbestimmungen in Kraft?

Das Dekret tritt fünfzehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Doch unterliegen einige Artikel der Inbetriebnahme der elektronischen Informationsdienste (Servicios Informáticos Electrónicos). Die DIAN wird anhand entsprechender Resolution bekannt machen, sobald die Informationsdienste betriebsbereit sind. 

Quellen und weitere Informationen: 

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