Recht kompakt | Kroatien | Öffentliche Aufträge
Öffentliche Aufträge in Kroatien
Alle wesentlichen Angaben zu öffentlichen Aufträgen müssen veröffentlicht werden.
14.02.2022
Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov
Ausschreibungsinformationen
In Kroatien sind alle ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge über das Internetportal EOJN (Elektonicki oglasnik javne nabave Republike Hrvatske) abrufbar.
Überschreiten die öffentlichen Ausschreibungen die sogenannten europäischen Schwellenwerte, finden sich Informationen darüber auch auf europäischer Ebene. Die wichtigste Informationsplattform hierfür stellt das Tenders Electronic Daily dar. Die Nutzung des TED bedarf einer vorherigen Anmeldung.
Vergabeverfahren
Die im kroatischen Vergaberechtsgesetz (Zakon o javnoj nabavi) vorgesehenen Arten der Vergabe entsprechen im Wesentlichen den deutschen Vergabearten. Zu beachten ist allerdings, dass der Anwendungsbereich des kroatischen Vergaberechtsgesetzes erst dann eröffnet ist, wenn bestimmte nationale Schwellenwerte erreicht sind. Diese Schwellenwerte belaufen sich auf 200.000 Kuna (ca. 26.540 Euro) bei Liefer- und Dienstleistungsverträgen und auf 500.000 Kuna (ca. 66.340 Euro) bei Bauaufträgen (Art. 12). Die wichtigsten beiden Verfahrensarten, das offene und das nicht offene Verfahren, stellen sich dabei wie folgt dar.
- Offenes Verfahren (Otvoreni postupak javne nabave)
Bei einem offenen Verfahren richtet sich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an eine unbeschränkte Zahl an Unternehmern. Dies erfolgt in der Regel durch eine öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung. Jedes Unternehmen, das meint, den ausgeschriebenen Auftrag ausführen zu können, kann ein Angebot abgeben.
- Nicht offenes Verfahren (Ograniceni postupak javne nabave)
Bei einem nicht offenen Verfahren können nur diejenigen Unternehmen ein Angebot abgeben, die vorher durch den öffentlichen Auftraggeber zur Angebotsabgabe eingeladen worden sind.
Darüber hinaus kennt das kroatische Vergaberecht noch weitere Verfahrensarten wie das Verhandlungsverfahren ohne vorherige / mit vorheriger Bekanntmachung (Pregovaracki postupak javne nabave bez prethodne objave / prethodnom objavom) und den Wettbewerblichen Dialog (Natjecateljski dijalog).
Rechtsschutzsystem
Teilnehmer an einem kroatischen Ausschreibungsverfahren haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers eine Beschwerde (zalbe) einzulegen, sofern ihr Angebot abgelehnt worden ist. Die Beschwerdefrist beträgt grundsätzlich ein Jahr. Allerdings beginnt die Frist je nach Verfahrensart zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu laufen (so zum Beispiel erst nach Öffnung der Angebote oder der Veröffentlichung der Einladungen).
Das Recht, eine Beschwerde einzulegen, steht jeder natürlichen und/oder juristischen Person zu, die an einer öffentlichen Ausschreibung ein rechtliches Interesse gehabt hat und die durch einen angeblichen Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften geschädigt worden ist.
Die Beschwerde ist dabei schriftlich bei der Staatlichen Kommission für die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen (Drzavna komisija za kontrolu postupaka javne nabave) einzureichen. Dies kann entweder über einen Einwurf direkt bei der Kommission, per Post oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei Letzterem ist zu beachten, dass beide Seiten, das heißt sowohl die DKOM als auch der Beschwerdeführer, die Bedingungen der elektronischen Übermittlung von Dokumenten nach den kroatischen Vorschriften für die elektronische Signatur erfüllen.
Mit der Einreichung der Beschwerde bei der Staatlichen Kommission ist der Beschwerdeführer gleichzeitig dazu verpflichtet, nachweislich eine Abschrift der Beschwerde dem beschwerten öffentlichen Auftraggeber zukommen zu lassen. Dem erfolgreichen Bieter, welcher den Zuschlag seitens des öffentlichen Auftraggebers erhalten hat, steht das Recht auf Stellungnahme zu den vorgebrachten Vorwürfen zu.