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Zollmeldung Libyen Voranmeldung von Waren

Exporte nach Libyen müssen vorab registriert werden

Zum 1. November 2024 startet Libyen ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endet die Testphase. Ab diesem Zeitpunkt müssen nach Angaben der Zollverwaltung alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. 

Für die Registrierung ausländischer Exporteure hat die Zollverwaltung ein Handbuch und ein Erklärvideo erstellt. Neben den Exporteuren oder ihren Vertretern sind folgende Parteien am ACI-System beteiligt:

  • Reedereien
  • Speditionen
  • Importeure und Zollagenten in Libyen
  • Libysche Zollverwaltung
  • Andere libysche Behörden, je nach Warenart und Zuständigkeit.

Das ACI-System ist Teil des Rahmenwerks "SAFE Framework" der Weltzollorganisation. Dieses soll zur Sicherheit und Erleichterung des globalen Handels beitragen. Nach Angaben der Zollverwaltung Libyens soll es die Effizienz und die Sicherheit in den libyschen Häfen verbessern. Die vorab eingereichten Informationen ermöglichen eine bessere Risikoanalyse und gleichzeitig eine schnellere Bearbeitung und Überlassung der Waren bei ihrem Eintreffen. Darüber hinaus sei das ACI-System wichtig für die Erfassung von Statistiken und die Optimierung der Logistikketten. 

Libyens Nachbarstaat Ägypten hat das ACI-System ebenfalls eingeführt. Dort ist die Vorab-Registrierung von Luftfracht seit Oktober 2022 verpflichtend.

 

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