Zollbericht Senegal Voranmeldung von Waren
Zollanmeldung
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
27.03.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Registrierungsvorgaben
Nach einer Registrierung bei der Handelskammer CCIAD erhält der Importeur eine Import-/Exportkarte vom Ministerium für Industrie und Handel. Außerdem benötigt das Unternehmen eine Steueridentifikationsnummer NINEA (Numéro d’identification national des entreprises et des associations) des Finanzministeriums.
Frachtvoranmeldungen
Für Seefrachtsendungen ist eine elektronische Voranmeldung (BESC) zur Risikobewertung und Sendungsverfolgung obligatorisch. Der Frachtführer oder sein Vertreter muss das Ladezertifikat bereits im Einschiffungshafen beim senegalesischen Frachtführerverband Conseil Sénégalais des Chargeurs (CO.SE.C) beantragen. Die BESC-Nummer muss auf dem Manifest und auf dem Konnossement vermerkt sein.
Für personalisierte Containersendungen sowie für Einfuhren ab einem FOB-Wert (Free on Board) von 500.000 CFA-Franc ist mindestens 15 Tage vor Einschiffung eine vorläufige Einfuhranmeldung DPI (Déclaration Préalable d'Importation) bei der senegalesischen Zollbehörde abzugeben. Importe im Wert von mehr als 10 Millionen CFA-Franc erfordern die Domizilierung bei einer autorisierten zwischengeschalteten Bank.
Zollanmeldung
Der Frachtführer kann das Manifest mit Informationen zur Ankunft und den geladenen Waren entweder vorab elektronisch oder in Papierform einreichen. Bei der elektronischen Abgabe muss das Manifest 48 Stunden vor Ankunft im IT-System ORBUS (eine Schnittstelle von GAINDE) hochgeladen und innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Zollinformationssystem GAINDE registriert werden. Zudem ist eine unterzeichnete Papierversion des Manifests innerhalb von acht Tagen nach Ankunft beim zuständigen Zollamt einzureichen. Bei der Abgabe ausschließlich in Papierform muss das Manifest innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware bei der Zollbehörde vorliegen.
Die Zollanmeldung (Déclaration en détail) erfolgt elektronisch über ORBUS. Sie ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der Registrierung des Manifests zu übermitteln. Für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 200.000 CFA-Franc (circa 300 Euro) ist die Einschaltung eines zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire en douane agréé/Transitaire) verpflichtend. Entsprechende Lizenzen erteilt die Zollbehörde.
Warenbegleitpapiere
Der Zollanmeldung sind folgende Dokumente in französischer Sprache beizufügen:
- Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben und folgender vom Ausführer zu unterzeichnenden Ursprungs- und Preiserklärung:
"Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d'origine de/du ... et que les prix indiqués ci-dessous s'accordent avec les prix courants d'exportation." - detaillierte Packliste
- Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief)
- Transportversicherungszertifikat
- ggf. Ursprungszeugnis
- je nach Ware zusätzliche Bescheinigungen wie Gesundheitszeugnis, Konformitätsbescheinigung oder DIPA-Einfuhrerklärung für Lebensmittel.