Zollbericht USA Voranmeldung von Waren
Zollpartnerschaftsprogramme und Voranmeldepflichten
Das Zollpartnerschaftsprogramm C-TPAT und verschiedene Voranmeldepflichten für Warensendungen sollen helfen, die Sicherheit an den Zollgrenzen zu erhöhen.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Zollpartnerschaftsabkommen C-TPAT
Das Zollpartnerschaftsprogramm "Customs-Trade Partnership against Terrorism" (C-TPAT) hat das Ziel, Mindestsicherheitsstandards beim Warenimport in die USA zu etablieren. Das Programm wurde unmittelbar nach den Anschlägen des 11. September 2001 ins Leben gerufen. Unternehmen, die sich dem Partnerschaftsabkommen anschließen, verpflichten sich auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung von Sicherheitsstandards in der Versorgungskette bis zum Endabnehmer in den USA. Dazu zählt auch der Nachweis, dass die Unternehmen keine Produkte einführen, die durch Zwangsarbeiter hergestellt wurden (weitere Hinweise dazu im Abschnitt "Einfuhrverbote").
Das Programm hat mittlerweile mehr als 11.400 zertifizierte Teilnehmer.
Das Programm ist bislang nur für den Warenimport konzipiert. Das europäische Pendant des "Authorized Economic Operator" (AEO) sieht eine Absicherung der gesamten Lieferkette vom Hersteller im EU-Ausfuhrland bis zum ausländischen Importeur vor. Seit dem 31. Januar 2013 ist eine gegenseitige Anerkennung der beiden Programme C-TPAT und AEO wirksam. Die gegenseitige Anerkennung gilt nur für europäische Unternehmen, die den AEO-Status mit Sicherheitskomponente (AEOS - Security oder AEOF - Full) vorweisen können und umgekehrt für US-Unternehmen der C-TPAT Ebenen zwei und drei.
Voranmeldung von Waren (24-Hour Rule), CSI und 100 Prozent Scanning
Jede Seefrachtsendung in die USA muss 24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen vor angemeldet werden. Hierzu ist das Lademanifest elektronisch über das Datenbearbeitungssystem "Automated Commercial Environment" (ACE) an die Zollbehörde CBP weiterzugeben (24-Hour Advance Vessel Manifest Rule). Verantwortlich für die rechtzeitige und korrekte Übermittlung sind die Reedereien. Im Rahmen der Container-Sicherheitsinitiative CSI werden auf der Basis dieser Daten Sicherheitsprofile erstellt und Container untersucht.
Eine Prüfung aller Container, die in die USA importiert werden sollen (100 Prozent Scanning) wurde vom Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security) mehrmals verschoben.
Voranmeldung von Warenimporten (Importer Security Filing - "10 + 2")
US-amerikanische Importeure und Spediteure müssen unabhängig von den Vorgaben der 24-Hour Rule vor der Verladung von Containern für die USA zehn beziehungsweise zwei Datenelemente elektronisch an die Zollbehörde übermitteln (das "Importer Security Filing" - ISF).
Diese Maßnahme dient dem Schutz vor der Einfuhr terroristischer Waffen und betrifft ausschließlich Seefrachten. Die zehn von den Importeuren zu übermittelnden Datenelemente sind:
- der Verkäufer der Waren (seller),
- der Käufer (buyer),
- die Identifikationsnummer des Hauptimporteurs ("Importer of Record"),
- die Identifikationsnummer des Warenempfängers in den USA (Konsignatar - consignee),
- der Hersteller oder Lieferant (manufacturer or supplier),
- die Firma, die die Waren in den USA entgegennimmt (ship to party),
- das Ursprungsland (country of origin),
- die sechsstellige HS-Codenummer oder die zehnstellige Unterposition des US-Zolltarifs - (commodity HTSUS number),
- der Ladeort der Container (container stuffing location),
- der Verfrachter (consolidator).
Acht Datenelemente müssen 24 Stunden vor der Verladung von Containern für die USA bei der Zollbehörde eingehen.
Der Ladeort der Container und der Verfrachter müssen spätestens 24 Stunden vor Ankunft der Waren in den USA weitergegeben werden.
Verantwortlich für die korrekte und rechtzeitige Übermittlung der Daten ist der Importeur. Als Importeur gilt grundsätzlich die Partei, die die Wareneinfuhr in die USA veranlasst hat, zum Beispiel der Eigentümer, Käufer, Empfänger oder ein Vertreter (Zollagent). Hat die Zollbehörde hier Zweifel kann die Sendung gestoppt werden (zum Beispiel mit einer "no load" Meldung).
Überdies müssen auch Seespediteure der Zollbehörde zusätzliche Daten übermitteln, die über die Angaben der 24-Hour Rule hinaus gehen. Dazu zählen Beladungspläne für Schiffe und Informationen über die verladenen Container und deren jeweiligen Transportstatus (additional carrier requirements). Übermittlungszeitpunkt ist spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes im US-Hafen.
Die 24-Hour Rule besteht neben dem ISF weiter.
Besondere Verantwortlichkeiten für ISF bei Lieferbedingung DDP
Wählen deutsche Exporteure die Lieferbedingung DDP (Geliefert verzollt gemäß Incoterms 2020®) können auch sie für die Datenübermittlung verantwortlich (im Sinne von haftbar) sein. Sie müssen dann sämtliche Kosten hierfür übernehmen, da diese Lieferbedingung die Importfreimachung mit einschließt.