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Rechtsmeldung Liechtenstein Datenschutz, Datensicherheit

Datenschutzrechtliche Evaluation und Prüfung in Liechtenstein

Die liechtensteinische Datenschutzstelle hat eine überarbeitete Version des Fragebogens zur Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.

Von Nadine Bauer | Bonn

Als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes entfaltet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch in Liechtenstein unmittelbare Geltung. Datenschutzüberprüfungen nach Art. 58 Abs. 1 lit. b DSGVO werden durch die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein als nationale Aufsichtsbehörde vorgenommen. Diese Kontrollen werden regelmäßig durch die Übersendung eines Fragebogens eingeleitet, um den Umsetzungsstand der datenschutzrechtlichen Pflichten zu überprüfen. Dieser Fragebogen ist frei verfügbar und kann daher auch zur Selbstevaluation genutzt werden.

Die überarbeitete Fassung des Dokuments kann über die Mitteilung der Datenschutzstelle vom 29. April 2022 abgerufen werden.

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