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Luxemburg digitalisiert die Gesellschaftsgründung
Ein neues luxemburgisches Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie. Inhaltlich geht es sogar über diese hinaus.
22.06.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
In Luxemburg können künftig die société anonyme (Aktiengesellschaft), die société à responsabilité limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die société en commandite par actions (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung) auch online gegründet werden. Eine physische Präsenz in Luxemburg für die Zwecke der Gründung ist im Grundsatz nicht mehr erforderlich. Ausnahmen hiervon kann es nur bei besonderen Umständen – zum Beispiel Verdacht auf Identitätsdiebstahl – geben.
Zur weiteren Vereinfachung wird eine Standard-Satzung eingeführt, die die luxemburgische Notarkammer kostenlos zur Verfügung stellt. Außerdem wird die Online-Zahlung des Stammkapitals auf ein Konto der zu gründenden Gesellschaft ermöglicht.
Das entsprechende Gesetz Nr. 7968 wurde am 15. Juni 2023 vom Parlament verabschiedet. Es implementiert die Richtlinie (EU) 2019/1151. Neben der digitalen Gründung gewährleistet sie außerdem, dass die Registrierung von Zweigniederlassungen und die Suche nach Firmeninformationen online möglich sein soll. Auch dies implementiert das neue Gesetz für Luxemburg.
Besonders viele Änderungen gibt es in Recht und Praxis der Notare. Sie bleiben für die Identifizierung der Vertragsparteien verantwortlich, unterschreiben Dokumente elektronisch und sind über eine elektronische Plattform mit Mandanten und Behörden vernetzt.