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Rechtsmeldung | Malaysia | Arbeitsrecht

Malaysia verschiebt Erhöhung des Mindestlohns bei Kleinbetrieben

Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.

Von Julia Merle | Bonn

Seit Mai 2022 liegt der Mindestlohn in Malaysia bei Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitenden bei 1.500 Malaysische Ringgit (RM) pro Monat. Für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten sollte dies ab 1. Januar 2023 ebenfalls der Fall sein.

Das malaysische Arbeitsministerium hat die Anwendung des gestiegenen Mindestlohns auf diese Betriebe nun um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2023 verschoben.

Bezüglich des malaysischen Arbeitsrechts ist zum Jahreswechsel außerdem zu beachten, dass die im Jahr 2022 verabschiedeten Änderungen des malaysischen "Employment Act 1955" nunmehr anwendbar sind (siehe dazu: GTAI-Rechtsmeldung vom 18. Oktober 2022).

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