Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Steuerrecht
Britischer Mindestlohn wird angepasst
Jedes Jahr zum April wird der britische Mindestlohn angepasst. Aber auch andere Beträge steigen an.
31.03.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Der britische Mindestlohn steigt zu April 2025 von 11,44 Pfund auf 12,21 Pfund pro Stunde für alle Berechtigten ab 21 Jahren (von 18 bis 20 Jahre: 10,00; unter 18 Jahre: 7,55 Pfund). Für Lehrlinge bis 19 Jahren oder im ersten Lehrjahr gilt ebenfalls ein Mindestlohn von 7,55 Pfund.
Der Betrag der Lohnersatzleistung bei Krankheit, das Statutory Sick Pay (SSP), steigt ab 6. April von 116,75 Pfund auf 118,75 Pfund pro Woche. Das SSP ist für bis zu 28 Wochen zu zahlen, und zwar von der Arbeitgeberin. Außerdem steigen die Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Geburt von Kindern: Mutter- und Vaterschaftsgeld (Statutory Maternity / Paternity Pay), sowie Leistungen bei Adoption und Elterngemeinschaft (Statutory Adoption Pay und Shared Parental Pay) betragen nunmehr maximal 187,18 Pfund pro Woche. Diese Beträge werden ebenfalls von der Arbeitgeberin gezahlt, können jedoch in der Regel vom Staat erstattet werden.
Schließlich steigen auch die Beträge, die britische Arbeitsgerichte erfolgreichen Klägern zusprechen dürfen: Die Kompensation für eine unfaire Kündigung beträgt künftig maximal 118.223 Pfund (bislang 115.115 Pfund). Der für andere Ausgleichsleistungen (zum Beispiel Statutory Redundancy Pay) maximal zu berücksichtigende Betrag steigt von 700 auf nunmehr 719 Pfund.
Zum Thema:
- Steuer- und Sozialversicherungswerte 2025 (englisch)