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Zollbericht Marokko Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Marokko ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union

Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Marokko ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen. Es wurde am 26. Februar 1996 unterzeichnet und im Amtsblatt EU L 70 vom 18. März 2000 veröffentlicht. Seit dem 1. März 2012 ist die Freihandelszone zwischen Marokko und der EU für gewerbliche Erzeugnisse verwirklicht. EU-Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97 können zollfrei in Marokko eingeführt werden.

Die für den Erwerb des Warenursprungs erforderlichen Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Be- und Verarbeitung sind im Protokoll Nr. 4 des Assoziationsabkommens festgelegt. Als förmliche Präferenznachweise für den Ursprung gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED. Sie sind für eine zollfreie Einfuhr von Industrieprodukten bei der Zollabfertigung vorzulegen.

Die EU hat außerdem am 1. März 2013 Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement - DCFTA) mit Marokko aufgenommen. Verhandelt werden Bereiche, die im bestehenden Freihandelsabkommen über Waren noch nicht abgedeckt sind, wie zum Beispiel Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb, Geistiges Eigentum und Investitionsschutz. Vorgesehen ist eine schrittweise Einbindung der marokkanischen Wirtschaft in den europäischen Binnenmarkt. Hierzu sollen Industrienormen, technische Regeln sowie tier- und pflanzengesundheitliche Maßnahmen harmonisiert und marokkanische Rechtsvorschriften in handelsrelevanten Bereichen an die EU- Gesetzgebung angenähert werden. Bisher haben vier Verhandlungsrunden stattgefunden. Die Verhandlungen ruhen jedoch seit 2014.

Welche Handelsabkommen die EU außerdem mit afrikanischen Staaten geschlossen hat und welche Hemmnisse den Handel dennoch erschweren, haben wir in unserem Fact Sheet "Handel mit Afrika - Erleichterungen und Hindernisse" zusammengefasst.

Regionale Handelsabkommen im arabischen Raum

Als entscheidenden Schritt zur Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone unterzeichneten Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien im Februar 2004 das Agadir-Abkommen. Mit der Umsetzung des Freihandelsabkommens wurde im März 2007 begonnen. Das Ursprungsprotokoll des Agadir-Abkommens entspricht den Ursprungsprotokollen in den Europa-Mittelmeerabkommen der vier Länder mit der EU. Es sieht die Möglichkeit einer diagonalen Ursprungskumulierung für Erzeugnisse aus der EU, der Türkei und den EFTA-Staaten sowie als Präferenznachweis die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED vor. Unter Kumulierung versteht man das für die Bestimmung des präferenziellen Ursprungs Produktionsschritte, die in einem oder mehreren Ländern der Präferenzzone durchgeführt worden sind, beim Erwerb der Ursprungseigenschaft angerechnet beziehungsweise mitgezählt werden. 

Marokko ist außerdem Mitglied der Arabischen Liga, die 1997 beschloss, innerhalb von zehn Jahren eine große Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA) zu errichten. Zu den Mitgliedstaaten gehören mittlerweile neben Marokko die Länder Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Mauretanien, Oman, die Palästinensischen Gebiete, Katar, Komoren, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Vertragsparteien der GAFTA gewähren sich seit dem 1. Januar 2005 offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren mit Ausnahme von Fleisch, Getreide und Sojabohnen. In der Praxis bestehen aber weiterhin Handelshemmnisse wie Zölle auf sogenannte sensible Waren zum Schutz der einheimischen Wirtschaft.

Zusammen mit den Staaten Algerien, Libyen, Mauretanien und Tunesien gründete Marokko 1989 außerdem die Maghreb-Union (Union du Maghreb Arabe - UMA) mit dem Ziel einer umfassenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit. Die geplante Freihandelszone ist bisher allerdings nicht umgesetzt worden.

Afrikanische Kontinentale Freihandelszone

Das Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) ist formal zum 30. Mai 2019 zwischen den 22 Staaten in Kraft getreten, die ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Vertreter von 44 afrikanischen Ländern, darunter auch Marokko, unterzeichneten das Abkommen am 21. März 2018 in der ruandischen Hauptstadt Kigali. Inzwischen sind alle afrikanischen Länder außer Eritrea dem AfCFTA beigetreten, 47 von ihnen haben es ratifiziert. 

Das Abkommen zielt auf die Förderung des innerafrikanischen Handels die Industrialisierung und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten ab. Langfristig sollen eine kontinentale Zollunion und ein afrikanischer Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr entstehen. Weitere Informationen sind in unserem Artikel „Die afrikanische Kontinentale Freihandelszone“ zu finden.

Weitere Handelsabkommen

Das Königreich Marokko ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization). Mit folgenden Staaten (-gruppen) wurden bislang multi- und bilaterale Handelsabkommen geschlossen: USA, Vereinigtes Königreich, Tunesien, Ägypten, Jordanien, EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), VAE und Türkei. Mit Israel wurde im Februar 2022 ein Kooperationsvertrag über Wirtschaft und Handel abgeschlossen.

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