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Moldau: Steuerrecht

Unternehmen profitieren in Moldau von einem einheitlichen Steuersatz für die Gewinn- und Einkommensteuer und von Steueranreizen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Rechtsquellen

Das Steuerrecht ist im moldauischen Steuergesetzbuch ("Codul Fiscal“ ) geregelt, das die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung in Moldau enthält. Es regelt die Rechtsstellung der Steuerzahler, der staatlichen Steuerbehörden und anderer Teilnehmer, die Grundsätze der Bestimmung des Besteuerungsgegenstandes sowie die Haftung bei Verstößen.

Das Steuergesetzbuch wird jährlich entsprechend den Fortschritten im Geschäftsumfeld, der Verwaltungsmechanismen und technologischen Prozesse angepasst.

Das Steuersystem in Moldau ist progressiv und anreizbasiert. Für ausländische Investoren kommt eine Reihe an Anreizen hinzu. So gelten für Wirtschaftsakteure von freien Wirtschaftszonen und Industrieparks besondere Steuersätze und Vorzugsbedingungen für Handel und Produktion.

Die Steuern werden je nach der Gesellschaftsform erhoben und in staatliche Steuern und lokale Steuern und Abgaben unterteilt. Für die Erhebung der Steuern ist die staatliche Steuerbehörde und die Zollbehörde zuständig. Beide unterstehen dem Finanzministerium der Republik Moldau ("Ministerul Finanțelor").

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen der Republik Moldau und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Der Volltext kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

Körperschaftsteuer und Gewinnsteuer 

Die Körperschaftsteuer beträgt 12 Prozent. Für Landwirte beträgt sie 7 Prozent.

Einkommensteuer 

Die Einkommensteuer beträgt für natürliche Personen ebenfalls 12 Prozent. Dies umfasst das Einkommen innerhalb und außerhalb der Republik Moldau. Für Landwirte 7 Prozent. Die Einkommensteuer wird vom Bruttoeinkommen einbehalten und vom Arbeitgeber gleichzeitig mit der Zahlung des Arbeitslohns an die Steuerverwaltung überwiesen.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 18 Prozent für juristische Personen und 6 Prozent für natürliche Personen. Die Krankenversicherungsbeiträge betragen 4,5 Prozent sowohl für juristische als auch für natürliche Personen.

Mehrwertsteuer 

Der Mehrwertsteuersatz fällt unterschiedlich aus. Der Standartsatz beträgt 20 Prozent. Für die Pharma-Industrie 8 Prozent, für Arzneimittel 6 Prozent. Bestimmte Geschäfte werden von der Mehrwertsteuer befreit. Der Nullsatz ist vor allem für Exportwaren und -leistungen vorgesehen.  

Ein Unternehmen ist verpflichtet sich als Umsatzsteuerzahler anzumelden, wenn es innerhalb eines Jahres Waren oder Dienstleistungen im Wert über 600.000 Moldau-Leu (etwa 29.192 Euro) geliefert hat. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Wert von über 100.000 Moldau-Leu (etwa 4.865 Euro) geliefert haben, kann sich freiwillig als Umsatzsteuerzahler anmelden.

Dividendenbesteuerung 

Die Dividenden werden für in Moldau ansässige und nicht ansässige Personen und Unternehmen mit 6 Prozent besteuert.

Freie Wirtschaftszonen und IT-Parks

Für die Akteure der freien Wirtschaftszonen gilt der Nullsatz bei der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer. Vorausgesetzt die Investitionstätigkeit des Unternehmens beträgt 1 Million US-Dollar. Die Steuerbefreiung ist für zehn Jahre staatlich garantiert.

Das Gesetz über Informationstechnologieparks ("Lege cu privire la parcurile pentru tehnologia informaţiei")  regelt das Verfahren für die Einrichtung und den Betrieb von Informationstechnologieparks. Es setzt steuerliche Anreize. Alle Residenten von IT-Parks werden mit einer einheitlichen Steuer von 7 Prozent besteuert.



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