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USA: Direkte Steuern

Es besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund, bei den US-Bundesstaaten und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden kumulativ anfallen. (Stand: 11.02.2025)

Von Jan Sebisch | Bonn

Einkommensteuer

Die Finanzverfassung der USA ist durch eine föderalistische Struktur geprägt. Die Verfassung hindert die einzelnen US-Bundesstaaten nicht daran, ihre eigenen Steuergesetze zu erlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

Strukturen der Finanzverwaltung

Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS).

Rechtsgrundlage für die Besteuerung

Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Der IRC regelt die Einkommensbesteuerung für natürliche Personen und Körperschaften. Ferner finden sich im IRC unter anderem auch Regelungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverwaltungsrecht auf Bundesebene.

Besteuerung von natürlichen Personen

Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des IRC. Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens).

Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen in den USA enthält die GTAI-Textsammlung Steuerrecht in den USA.

Körperschaftsteuer

Die USA erheben auf Bundesebene eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC.

Check-the-box-Verfahren

Seit der Einführung der sogenannten check-the-box regulations (Treas. Reg. 301.7701-3) ist die steuerliche Einordnung von Körperschaften und Personengesellschaften nicht abhängig von den gesellschaftsrechtlichen und operativen Merkmalen einer Gesellschaft.

In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

In Bezug auf die unbeschränkte US-Steuerpflicht für Körperschaften knüpft das US-Steuerrecht an den Gründungsort an. Inländische Körperschaften (domestic corporations) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der unbeschränkten US-Steuerpflicht.

Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur der US-Besteuerung, wenn sie Einkommen, das mit einer Geschäftstätigkeit in den USA effektiv verbunden ist, oder Einkommen aus US-Quellen erzielen.

Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA enthält die GTAI-Textsammlung Steuerrecht in den USA.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll findet grundsätzlich seit dem 1. Januar 2008 Anwendung. Das DBA ist abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

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