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Zollbericht Moldau Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

Von Karin Appel | Bonn

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung bei der Einfuhr von Waren in Moldau ist sowohl schriftlich als auch elektronisch möglich. Sie muss innerhalb der ersten 72 Stunden nach Grenzüberquerung stattfinden. Zollanmelder kann jede Person sein, die berechtigt ist, über die Waren zu verfügen. Bei der elektronischen Zollanmeldung ist jedoch eine elektronische Signatur notwendig. Beiden Zollanmeldungen müssen die notwendigen Warenbegleitpapiere beigefügt werden.

Die elektronische Anmeldung erfolgt über das moldawische Zollinformationssystem auf Grundlage des automatisierten Systems für Zolldaten (ASYCUDA World). Innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der elektronischen Anmeldung müssen die Einfuhrzollanmeldung sowie weitere für die Zollabfertigung notwendige Dokumente in eingescannter Form vorliegen.

Spätestens 72 Stunden nach der Zollanmeldung sind die Waren beim Zoll zu stellen.

Moldauische Importeure müssen beim Zollamt in Moldau zwingend akkreditiert sein, ansonsten dürfen sie keine Waren einführen. Ausländische Unternehmen, die in Moldau Handelsaktivitäten durchführen möchten, müssen bei der Behörde für öffentlicher Dienste registriert sein. Mit einer dortigen Registrierung, werden sie automatisch bei der Steuerbehörde angemeldet und erhalten eine Steueridentifikationsnummer.

Begleitpapiere

Der Zollanmeldung müssen folgende Warenbegleitpapiere zwingend beigefügt werden:

  • Zollwerterklärung
  • Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung
  • Fracht- und Beförderungspapiere
  •  je nach Warenart evtl. Lizenzen, Erlaubnisse, phytosanitäre und veterinäre Gesundheitszeugnisse
  • ggf. Zertifikat des nichtpräferenziellen Ursprungs 

Ein präferenzielles Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung ist notwendig, wenn man von den Präferenzen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Moldau profitieren möchte.

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

In diesem Verkehr abgefertigte Waren werden nach Zahlung aller Einfuhrabgaben wie moldauische Waren behandelt und können frei in Moldau verkehren.Dies gilt nicht für solche Waren, für die Einfuhrverbot besteht.

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