Zollbericht Namibia Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Darüber hinaus können noch weitere Warenbegleitdokumente für den Marktzugang erforderlich sein.
02.08.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten:
Registrierung
Jedes Unternehmen, welches gewerblich in Namibia tätig werden möchte, muss bei der Business and Intellectual Property Authority (BIPA) registriert sein.
Für die Zollabwicklung benötigen Importeure sowie Zollagenten zudem eine Trader Identification Number (TIN). Diese ist in das entsprechende Feld der Zollanmeldung einzutragen. Die Registrierung erfolgt über ein Onlineportal der Namibia Revenue Authority.
Meldepflicht vor Ankunft der Ware
Nach dem namibischen Zollgesetz (Customs and Excise Act) ist die Ankunft von Importsendungen in Form einer Ankunftsanzeige/einem Import-Manifest (Report of Arrival/Cargo Manifest) anzuzeigen. Eine solche Ankunftsanzeige wird vom Eigentümer oder Betreiber des jeweiligen Transportmittels oder einem von ihm Beauftragten, wie zum Beispiel Spediteur, in englischer Sprache erstellt und in der Regel über das elektronische Zollsystem ASYCUDA World (Automated System for Customs Data) eingereicht. Darüber hinaus ist den Zollbehörden eine Kopie in Papierform vorzulegen.
Das Cargo Manifest gilt als Voraussetzung für die Zollanmeldung und ist für die Zollabfertigung erforderlich.
Weitere Informationen zur: Meldepflicht/Cargo Manifest
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung (Single Administrative Document/SAD 500) enthält alle Informationen, die für die Beurteilung des zollpflichtigen Wertes der Sendung erforderlich sind und erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten.
Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Für bestimmte Sendungen, wie zum Beispiel Waren mit einem Wert von weniger als 500 Namibia-Dollar (N$), ist die Zollanmeldung für die Zollabwicklung nicht erforderlich.
In der Regel wird die Zollanmeldung bereits vorab elektronisch über das Zollanmeldesystem ASYCUDA World eingereicht, wobei hierfür eine vorherige Registrierung bei ASYCUDA vorausgesetzt wird. Darüber hinaus muss innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang die Zollanmeldung bei dem für den Einfuhrort zuständigen Zollamt in Papierform eingereicht werden. Die Zollanmeldung ist zu unterschreiben.
Weitere Informationen zur: Zollanmeldung
Warenbegleitpapiere
Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:
- Handelsrechnung in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben (oder Pro-Forma-Rechnung)
- Packliste in englischer Sprache
(nur wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält) - Frachtdokumente
(Bill of Lading, Airwaybill) - Präferenznachweis
(sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann und soll) - Versicherungszertifikate
- Einfuhrgenehmigung/-lizenz
(sofern erforderlich) - Verkaufsbestätigung
- und je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen
(sofern erforderlich - zum Beispiel Tiergesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse oder Herstellererklärungen)
Diese Dokumente werden in der Regel ebenfalls elektronisch über ASYCUDA übermittelt. Alternativ können unter Umständen einige Nachweise auch in Papierform eingereicht werden. Abhängig vom Nachweis können Mehrfachausführungen (Kopien) notwendig sein.
Weitere Informationen zu: Wareneinfuhr, Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Namibia bietet vertrauenswürdigen und zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, im Rahmen des Authorised Economic Operator (AEO) in den Genuss von Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vorteilen bei der Zollabfertigung zu kommen. Namibia möchte mithilfe des Programms die internationalen Lieferketten vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher stärken und zugleich die Beziehungen zwischen Zoll und den einzelnen Unternehmen sowie den Regierungsbehörden intensivieren.
Die SACU-Länder (Namibia, Botsuana, Lesotho, Eswatini und Südafrika) haben sich mit der Unterzeichnung eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung darauf geeinigt, den AEO-Status der jeweils anderen SACU-Länder anzuerkennen.
Weitere Informationen zum: AEO in Namibia