Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Nigeria | Rechtsverfolgung

Nigeria: Rechtsverfolgung

Für Streitigkeiten sind in Nigeria entweder die bundesstaatlichen oder die einzelstaatlichen Gerichte zuständig. Jeder Bundesstaat hat eigene Gerichtsordnungen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.

Es wird hier darauf hingewiesen, dass die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland (siehe § 328 der deutschen Zivilprozessordnung) als verbürgt gilt.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Nigerias ist unter anderem geregelt in Sections 6 und 230 ff. der nigerianischen Verfassung.

Der Supreme Court ist das höchste Gericht. Er entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung sowie über Streitigkeiten zwischen der Bundesrepublik Nigeria und den einzelnen Bundesstaaten. Daneben ist er zumindest teilweise zuständig für Streitigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstaaten. 

Der Court of Appeal ist die Berufungsinstanz gegen Urteile der unteren Gerichte. 

In den unteren Instanzen gibt es die High Courts, die Magistrate beziehungsweise District Courts, die Customary Courts sowie die Sharia Courts. Die High Courts sind unter anderem zuständig für Streitigkeiten in Bezug auf die Besteuerung von Unternehmen, Zölle und Verbrauchsteuern, das Gesellschaftsrecht oder den Gewerblichen Rechtsschutz. Die Zuständigkeit der unteren Gerichte kann je nach Bundesstaat abweichen, da jeder Bundesstaat ein eigenes Gesetz für seine unteren Gerichte erlassen hat. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Gerichte, beispielsweise den National Industrial Court, der unter anderem für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Nigeria am 15. Juni 1970 in Kraft getreten.

Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law. Dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Abuja und des Generalkonsulates in Lagos steht eine Liste von im Land tätigen Anwält:innen und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.