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Zollbericht Norwegen Produktzulassung

Marktzugangsvoraussetzungen

Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Norwegen unterliegt als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten, und zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen.

In Norwegen gilt die CE-Kennzeichnung

Für harmonisierte Produktbereiche ist eine zusätzliche Zertifizierung oder Kennzeichnung für ein Inverkehrbringen in Norwegen nicht notwendig. Als Nachweis der Konformität gilt die CE-Kennzeichnung. Norwegen hat alle entsprechenden Richtlinien übernommen. Bestimmte Produkte brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.

Für Elektroprodukte gilt eine Verpflichtung für Importeure und Hersteller, sich bei der Behörde für Zivil- und Katastrophenschutz zu registrieren. Für die Zollabfertigung ist ein Nachweis über die Registrierung vorzulegen. 

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