Zollbericht Norwegen Produktzulassung
Marktzugangsvoraussetzungen
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
15.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Norwegen unterliegt als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten, und zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen.
In Norwegen gilt die CE-Kennzeichnung
Für harmonisierte Produktbereiche ist eine zusätzliche Zertifizierung oder Kennzeichnung für ein Inverkehrbringen in Norwegen nicht notwendig. Als Nachweis der Konformität gilt die CE-Kennzeichnung. Norwegen hat alle entsprechenden Richtlinien übernommen. Bestimmte Produkte brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.
Für Elektroprodukte gilt eine Verpflichtung für Importeure und Hersteller, sich bei der Behörde für Zivil- und Katastrophenschutz zu registrieren. Für die Zollabfertigung ist ein Nachweis über die Registrierung vorzulegen.