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Zollbericht Uganda Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und technische Vorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung im Ausfuhrland.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) betreiben eine gemeinsame Politik im Bereich der Normung, Qualitätssicherung, Metrologie und Prüfung von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb der Gemeinschaft produziert und gehandelt werden. Sie sind gemäß dem "Standardisation, Quality Assurance, Metrology and Testing (SQMT) Act" von 2006 gefordert, innerhalb der EAC nationale Normen zu harmonisieren und Zertifizierungszeichen gegenseitig anzuerkennen, um den regionalen Handel zu erleichtern.

Auf nationaler Ebene ist die ugandische Normenbehörde Uganda National Bureau of Standards (UNBS) für die Entwicklung, Veröffentlichung und Überwachung von Normen und technischen Vorschriften zuständig. Normenkataloge geben einen Überblick über obligatorische und freiwillig anwendbare Normen, die kostenpflichtig bei UNBS erhältlich sind.

Konformitätsbewertung vor dem Versand 

Im Rahmen des "Pre-Export Verification of Conformity to Standards (PVoC)"-Programms prüfen von UNBS autorisierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen dies mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC). Ziel des Programms ist, die Einfuhr von minderwertigen und unsicheren Produkten in Uganda zu verhindern.

Nach den "UNBS (Inspection and Clearance of Imports) Regulations, 2022" unterliegen elf Produktgruppen einer Konformitätskontrolle im Ausfuhrland:

  • Spielzeug
  • elektrische und elektronische Geräte inklusive Solaranlagen und -systeme
  • Automobilprodukte wie Kfz-Teile, Batterien, Fahrräder
  • Chemikalien, Hygieneartikel, Kosmetik
  • mechanische Werkstoffe, Gasgeräte, Baumaterialien
  • Textilien, Leder, Kunststoffe und Gummierzeugnisse
  • Möbel aus Holz und Metall
  • Papier- und Schreibwaren
  • Schutzausrüstungen
  • Lebensmittel und Lebensmittelprodukte
  • Gebrauchtwaren inklusive gebrauchte Kfz.

Betroffen sind Warensendungen ab einem fob-Wert (free on board) von 2.000 US-Dollar (US$). Die Normenbehörde hat mehrere Prüfgesellschaften mit der Konformitätskontrolle (außer für Kfz) betraut, unter anderem Bureau Veritas, Intertek, SGS und TÜV Rheinland. Für die Inspektion von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die eine Bescheinigung über ihre Verkehrssicherheit benötigen, sind andere Prüffirmen zuständig. Eine Liste der Unternehmen ist bei UNBS abrufbar.   

Laut Mitteilung vom 28. Oktober 2024 prüft UNBS bis zum 27. April 2025 davon abweichend alle gebrauchten Waren mit Ausnahme von gebrauchten Textilien, Schuhen und Kraftfahrzeugen nach Ankunft der Lieferung in Uganda.

Mögliche Zertifizierungswege

Das PVoC-Programm sieht vier verschiedene Zertifizierungswege für die Ausstellung eines Konformitätszertifikats vor:

  • Route A für einmalige oder nur gelegentliche Sendungen, mit physischer Inspektion und Prüfung
  • Route B für Händler oder Hersteller mit regelmäßigen Sendungen und Produktregistrierung
  • Route C für häufige Sendungen von lizenzierten Produkten verlässlicher Hersteller oder autorisierter Vertriebspartner
  • Route D für registrierte Sammelladungsspediteure, die Päckchen und verschiedene Waren in kleinen Mengen als Einzelsendung zusammenfassen.

Der Exporteur oder der Importeur kann den Prüfantrag über das Uganda Electronic Single Window (UeSW) einreichen. Der Exporteur ist verantwortlich für die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen wie Pro-forma-Rechnung, Packliste, Testreports und Analysenzertifikate. Er trägt in der Regel die Kosten für die Konformitätsprüfung, die prozentual vom Warenwert berechnet werden, jedoch bei mindestens 235 und höchstens 3.000 US$ je Sendung liegen. Zertifizierungspflichtige Warensendungen ohne gültigen Konformitätsnachweis erhalten keine Freigabe durch den ugandischen Zoll. In diesem Fall führt UNBS eine Prüfung bei Ankunft durch (Destination Inspection). Hierfür fallen Inspektionsgebühren in Höhe von 15 Prozent des cif-Warenwerts (cost, insurance and freight) für den Importeur an.

Verwendung eines Gütezeichens erforderlich

Die vom PVoC-Programm betroffenen Produkte müssen vor Ankunft mit einem Gütezeichen (Distinktive Mark/Q-Mark) versehen werden, als Garantie für die Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen. Eine Genehmigung zur Verwendung des Qualitätszeichens ist bei UNBS zu beantragen. Für die Einfuhr von Funk- und Telekommunikationsgeräten ist eine Bauartzulassung bei der nationalen Regulierungsbehörde Uganda Communications Commission zu beantragen.

Vom PVoC-Programm befreite Waren

Warensendungen mit einem fob-Wert bis 2.000 US$ (außer gebrauchte Kfz) sind vom PVoC-Programm ausgenommen, werden aber von UNBS bei der Ankunft überprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch folgende Waren sind vom PVoC-Prüfverfahren ausgenommen:

  • Sendungen von Waren, die als geringes Risiko eingestuft werden
  • Lieferungen an Importeure mit Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • Waren für Regierungsprojekte
  • Rohstoffe, die im Herstellungsprozess verwendet werden, nicht zum Verkauf bestimmt sind
  • diplomatische Güter und persönliche Gegenstände
  • Waren, die in einem Partnerstaat der EAC hergestellt und zertifiziert wurden (mit Product Certification Mark) 
  • Industriemaschinen und Zubehör, einschließlich Ersatzteile für den Herstellungsprozess und nicht zum Weiterverkauf
  • Landmaschinen und zugehörige Ausrüstung sowie Ersatzteile, nicht zum Weiterverkauf bestimmt
  • Bergbauausrüstung und Ersatzteile, nicht zum Weiterverkauf bestimmt
  • Militär-, Polizei - und Gefängnisausrüstung.

Warenprüfung bei Ankunft

Bei fehlendem Konformitätsnachweis oder bei Zweifeln an der Warenqualität trotz vorliegendem Zertifikat führt UNBS eine Inspektion bei Ankunft durch (Destination Inspection). Dies gilt auch für zertifizierungspflichtige Warensendungen, deren fob-Wert weniger als 2.000 US$ beträgt. Waren mit einem cif-Wert von weniger als 1.300 US$ sind dagegen von der Destination Inspection ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für sensible Produkte wie Lebensmittel, Kosmetik, bestimmte elektrische und elektronische Geräte, Solarmodule oder Zement.

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