Branche kompakt | Österreich | Abfallwirtschaft
Rahmenbedingungen
Geschäfte in Österreich sind dank des gemeinsamen europäischen Marktes in der Regel unkompliziert, dennoch gibt es einige praktische Hinweise.
06.08.2024
Von Oliver Döhne | Bonn
Besondere Hürden für deutsche Unternehmen, an Aufträge in Österreich zu kommen, existieren nicht. Die Verantwortung für die korrekte Müllentsorgung und Abfalltrennung liegt bei den Bundesländern und Gemeinden.
Die Beschaffung ist meist dezentral
Bundesländer und Gemeinden betreiben zwar selbst Anlagen wie Deponien, schreiben jedoch Dienstleistungen der Abfallentsorgung öffentlich aus. Die zunehmende Anzahl privater Akteure in der Abfallwirtschaft vergrößert das Absatzpotenzial für entsprechende Technik, auch deshalb, weil sie im Vergleich zu staatlichen Stellen freier und individuell beschaffen können.
Die kostenpflichtige Onlinedatenbank auftrag.at enthält Ausschreibungen der Landesamtsblätter, der Wiener Zeitung und der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily).
Kostenlose Informationen für Unternehmen, die sich für öffentliche Ausschreibungen interessieren, bietet das Unternehmensservice Portal (USP) (Rubrik Dienstleistungsauftrag anklicken).
Zugang zu lokalen Entscheidungsträgern kann ein Besuch der Kommunalmesse bringen (siehe Kontaktadressen).
Die österreichische Regierung verstärkt eine nachhaltige öffentliche Beschaffung. Dazu läuft ein entsprechender Aktionsplan.
Steuerpflicht und Entsendepflichten beachten
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.). Zudem sind die Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu beachten. Informationen dazu stellen das österreichische Umweltministerium sowie das Umweltbundesamt zur Verfügung.
Zur Montage oder Wartung entsandte Mitarbeitende müssen sich in der Regel auf der Online-Plattform des österreichischen Finanzministeriums anmelden sowie Lohnunterlagen und A1-Bescheinigung über die Sozialversicherung mit sich führen. Überdies gelten die österreichischen Gewerbevorschriften.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.