Branche kompakt | Slowenien | Abfallwirtschaft
Rahmenbedingungen
Die Wirtschaftspolitik der slowenischen Regierung ist schwer berechenbar. Europäische Fördermittel für den Umbau der Abfallwirtschaft stehen kaum noch zur Verfügung.
18.04.2024
Von Kirsten Grieß | Ljubljana
Die Regulierung des Abfallsektors fällt in die Zuständigkeit des slowenischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie. Einschlägiges Regelwerk ist das Umweltschutzgesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Auch für Umweltgenehmigungen ist das Ministerium zuständig und führt sämtliche Register. Die dem Ministerium nachgeordnete slowenische Umweltagentur sammelt Statistiken zu Umwelt- und Klimathemen und betreibt ein Informationsportal.
Kommunen beschaffen Ausrüstungen
In Sloweniens Verwaltungsgliederung fehlt die regionale Ebene. Das Land ist in 212 Gemeinden unterteilt. Die einzelnen Kommunalbetriebe oder private Konzessionsinhaber beschaffen ihre Ausrüstungen selbst. Öffentliche Ausschreibungen werden in slowenischer Sprache auf dem Beschaffungsportal der Republik Slowenien bekannt gegeben. Zusätzlich erscheinen Veröffentlichungen, die EU-weit festgelegte Schwellenwerte übersteigen, auch im europäischen Amtsblatt.
Rechtliche Rahmenbedingungen nicht immer verlässlich
Die amtierende slowenische Regierung ist eine Mitte-Links-Koalition unter dem grün-liberalen Ministerpräsidenten Robert Golob. Viele wirtschaftspolitische Entscheidungen der Regierung werden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden stark kritisiert. Generell wird eine fehlende wirtschaftspolitische Langzeitstrategie und damit mangelnde Berechenbarkeit der Entscheidungen beklagt. Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich an das Regierungspersonal, dem fehlende Erfahrung und Professionalität in der Gesetzgebung vorgeworfen wird. Ein zu großer Teil der verabschiedeten Gesetze hat sich im Nachhinein als nicht verfassungs- oder EU-konform erwiesen und musste nachgebessert werden oder kam vor das Verfassungsgericht. Dringend notwendige Reformen werden dadurch empfindlich ausgebremst. Das novellierte Umweltgesetz ist ein Beispiel dafür.
EU-Fördergelder für Abfallprojekte sind überschaubar
Seit seinem EU-Beitritt hat Slowenien die Abfallwirtschaft an vielen Stellen vorbildlich modernisiert und an Vorgaben der EU angepasst. In der Vergangenheit konnten dafür auch hohe Summen an EU-Fördermitteln eingesetzt werden. Angesichts des erreichten Entwicklungsstandes sind die Brüsseler Zuweisungen für den Umbau der Abfallwirtschaft inzwischen marginal. Im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik fließen bis 2027 lediglich Beihilfen von insgesamt 57,4 Millionen Euro.
Zuschüsse können für Maßnahmen zur Einführung von Geschäftsmodellen in der Kreislaufwirtschaft bewilligt werden. Konkret sind das etwa Maßnahmen zur Etablierung zirkulärer Materialflüsse oder zur Minimierung von Abfällen, Abwasser, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen. Die Förderung kann von Anwohnern, Kommunen, Unternehmen, Versorgungsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen und der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen werden.
Sanierung wilder Mülldeponien im staatlichen Entwicklungsprogramm
Im Rahmen seiner Strategie für nachhaltige und smarte Spezialisierung fördert Slowenien F&E-Investitionen inländischer Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Bereich Sekundärrohstoffe. Dazu zählen zukunftsträchtige Technologien im Bereich Verarbeitung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen, Technologien zur Entwicklung von Sekundärrohstoffen und Technologien im Bereich Schlammaufbereitung und Trinkwassermanagement. Zinsgünstige Kredite für Investitionen in den Umweltschutz bietet der slowenische Umweltfonds Eko sklad. Die Programme richten sich an Unternehmen und Kommunen, abgedeckt sind auch Projekte in der Abfallwirtschaft. Im staatlichen Entwicklungsplan 2024 bis 2027 stehen darüber hinaus 21,1 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln für die Sanierung wilder Mülldeponien und die Entsorgung von Altlasten zur Verfügung.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.