Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Österreich | Arbeitsschutzrecht

Österreich: Arbeitsschutz

Werden Dienstleistungen in Österreich ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Von Karl Martin Fischer, Nadine Bauer

Der Arbeitsschutz dient der Prävention von Arbeitsunfällen und soll die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG). Dies ist vom Grundprinzip der Prävention geprägt. Nach § 3 ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Diverse Vorschriften zum Schutz arbeitender Menschen regeln beispielsweise den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen (zum Beispiel Lärm), Unterweisungen und Untersuchungen sowie die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren gelten noch einmal verschärftere Regelungen.

Damit eine optimale Arbeitsplatzqualität erreicht wird, müssen alle für die Arbeitnehmer bestehenden Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen systematisch ermittelt, beurteilt und aufgrund dessen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festgelegt werden (Arbeitsplatzevaluierung), § 4 ASchG. Darüber hinaus müssen die evaluierten Ergebnisse schriftlich in den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG) festgehalten werden.

Weiterhin müssen Unternehmen in Österreich je nach Betriebsgröße, Branche und vorhandener betrieblicher Organisationsform eine geeignete Arbeitsschutz-Organisation bereitstellen. Grundbestandteil jeder Arbeitsschutz-Organisation sind jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Funktionsträger, wie Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräfte.

Betriebe müssen Arbeitsplätze dahingehend überprüfen und für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Die österreichische Arbeitsinspektion hält auf ihrer Webseite Informationen zu den verschiedenen Bereichen des Arbeitsschutzes sowie den sich daraus ergebenden Verpflichtungen bereit.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.