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Österreich: Energieeffizienz

Die österreichischen Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden sind an die entsprechenden Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) angepasst.

Von Karl Martin Fischer, Nadine Bauer | Bonn

Die EU-Gebäuderichtlinie legt besondere Anforderungen an die Energieeffizienz von neu errichteten Gebäuden, insbesondere an die Gebäudehülle und die Haustechnik fest. Bei der Umsetzung der Richtlinie waren daher das Baurecht und das Heizungsanlagenrecht betroffen. Bei der Umsetzung der Vorschriften zur Ausstellung von Energieausweisen beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen war wiederum das Wohnrecht betroffen. Die tangierten Gesetze gehören indes teilweise in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Länder, was eine besondere Herausforderung für den österreichischen Gesetzgeber darstellte. 

Ziel des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, durch Setzung von Energiesparmaßnahmen die Energieeffizienz - nicht nur im Bereich Bauen - zu verbessern (§§ 2 und 35 EEffG). Zur Erreichung dieses Ziels werden verschiedene Maßnahmen angeordnet. So sind große Unternehmen verpflichtet, Energieaudits durchzuführen oder anerkannte Managementsysteme einzuführen (§§ 41 ff EEffG). Für KMU als Energieverbraucher enthält das EEffG keine gesetzlichen Verpflichtungen. Werden von diesen jedoch Einsparmaßnahmen durchgeführt, besteht die Möglichkeit, die daraus resultierenden Einspareinheiten an einen verpflichteten Energielieferanten oder an Dritte zu verkaufen.

Bei der Umsetzung der bautechnischen Aspekte der europäischen Gebäuderichtlinie wurde eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Form der Verabschiedung der sogenannten OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz vorgenommen.

Die Umsetzung im Heizungsanlagenrecht erfolgte indes im Rahmen der Erarbeitung einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Ländern, der sogenannten Vereinbarung über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen.

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