Zollmeldung Peru Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Peru führt Carnet ATA ein
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
18.04.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Ende 2023 in einer Mitteilung bekannt gemacht, dass die Nutzung des Carnet-ATA in Peru ab dem 30. April 2024 möglich ist. Beim Carnet-ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die zollfreie vorübergehende Wareneinfuhr ermöglicht; es bietet sich an für Waren, die ins Land vorübergehend eingeführt werden und nach ihrer vorgesehenen Verwendung das Land wieder verlassen sollen.
In Peru wird das Carnet-ATA bei der vorübergehenden Einfuhr von Berufsausrüstung und Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen, verwendet werden können. Gegenüber dem klassischen Verfahren der vorübergehenden Einfuhr bietet das ATA-Verfahren auch den Vorteil, dass die Zollbehörde, die SUNAT in Peru, keine Sicherheitshinterlegung fordert, weil die Sicherheit durch eine internationale Bürgenkette bereits gewährleistet ist. Für die Ausstellung des Zollpassierscheinhefts wird die Handelskammer Lima zuständig sein. In Deutschland wird es von den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Seine Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Weitere einfuhrrelevante Bestimmungen, die bei der Einfuhr in Peru zu beachten sind, finden Sie in unserer Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Peru.